Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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9. Dem Muster (siehe Anlage A, S. 221) sind folgende neue Spalten nachzutragen: 
———— ———— — — — — — 
6. 
Bestimmung der letzten 
Vormusterung 
(durch den Vor— 
stand der Ge— 
meinde oder den 
Gutsvorsteher 
auszufüllen). 
Laufende Nummer. 
  
  
  
  
die Spalten „6“ und „7“ erhalten die Nummern 7 und 8. 
10. In der Schlußbescheinigung (siehe Anlage A, S. 221) ist anstatt „Spalte 4 bis 6“ 
zu setzen: 
Spalte 4, 5 und 7 
11. Auf Seite 234 ist als neue Anlage Fl hinter Anlage F das nachstehende Muster 
einzufügen: 
Anlage F (zu § 15). 
  
Eidesformular 
für 
den Zivilkommissar (beziehentlich Stellvertreter) einer im Mobilmachungs- 
falle zu bildenden Pferde-Aushebungskommission. 
Ich (Vor= und Familienname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, 
daß, nachdem ich zum Zivilkommissar einer im Mobilmachungsfalle im amtshauptmann- 
schaftlichen Bezirkeee aufzustellenden Pferde-Aushebungskommission 
ernannt bin, ich bei diesem Geschäft meine Obliegenheiten gewissenhaft und unter genauer 
Beachtung der Vorschriften erfüllen werde. 
So wahr mir Gott helfe! 
———□— — 
Dresden, den 11. Juli 1904. 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. 
König.
	        
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