Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Trennung der 
Klassen. 
Zahl und 
Verteilung 
der 
Unterrichts- 
stunden. 
Lehraufgabe. 
Verteilung 
des Unter- 
richtsstoffes. 
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ist, kann die Zulassung zu dieser Prüfung nur erfolgen auf Grund ausdrücklicher Dis- 
pensation durch das Ministerium. 
Schüler, welche die Lehrziele einer Klasse mit dem Ende des Schuljahres nicht er- 
reicht haben, sind in dieser noch ein weiteres Jahr lang zurückzuhalten. Erreicht ein 
Schüler auch nach zweijährigem Besuche einer Klasse deren Lehrziele nicht, so ist nach 
den Bestimmungen in § 55 Absatz 4 zu verfahren. 
#4. Sämtliche Klassen empfangen in den wissenschaftlichen Fächern, von vorüber- 
gehenden Notfällen abgesehen, getrennten Unterricht. 
#5. Die Zahl der wöchentlichen Lehrstunden ist für die einzelnen Klassen übersicht- 
lich zusammengestellt in § 39. 
Die Lehrstunden sind in der Regel so zu verteilen, daß Mittwoch und Sonnabend 
nur am Vormittage, an den übrigen Wochentagen vormittags und nachmittags unter- 
richtet wird. 
Zu einer Abweichung von dieser Regel ist besondere Genehmigung des Ministeriums 
erforderlich. Dem Unterrichte in den schwierigeren und wichtigeren Fächern sind, 
soweit möglich, die Vormittagsstunden, dem in Religion die ersten Morgenstunden 
zuzuweisen. 
Die Schulstunden sind pünktlich 10 Minuten, nach den größeren Pausen, deren An- 
setzung den Direktoren überlassen wird, 20 Minuten nach dem Glockenschlage zu beginnen 
und mit diesem zu schließen. Die erste Unterrichtsstunde am Morgen jedes Tages ist in 
allen Klassen mit Gebet zu beginnen. · 
Über die Verteilung des Unterrichts auf die einzelnen Klassen und die Lehrziele ent- 
hält das Nähere der nachstehende Lehrplan. 
II. Der Unterricht im besonderen. 
Religion. 
§66. Der Religionsunterricht hat vor allem auf Erweckung und Belebung christlich- 
religiösen Sinnes und auf feste Begründung des evangelischen Glaubens hinzuwirken. 
Nächstdem hat er den Schülern eine ausreichende Bekanntschaft mit der Heilsgeschichte 
des alten und neuen Testaments, der heiligen Schrift, den Hauptlehren der evangelisch- 
lutherischen Kirche zu vermitteln und das Wesentlichste aus der Kirchengeschichte mit- 
zuteilen. 
87. Klasse VI, 3 Stunden. 
Biblische Geschichte des alten Testaments. Vor den Hauptfesten find die ein 
schlagenden Geschichten des neuen Testaments kurz zu behandeln. Erklärung und Ein- 
prägung des 1. Hauptstücks.
	        
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