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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
19. Stück vom Jahre 1904.
Juhalt: Nr. 79. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen öffentlichen
Straße von Aue nach Zschorlau betr. S. 391. — Nr. 80. Bekanntmachung, betr. Berichtigung zu der
mit Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit
über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee. S. 392. — Nr. 81.
Verordnung, die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Beförderung von Vieh einschließlich von lebendem
Geflügel auf Eisenbahnen betr. S. 392.
Nr. 79. Verordnung,
die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen
öffentlichen Straße von Aue nach Zschorlau betreffend;
vom 10. September 1904.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von §§ 1 und 2 des Enteignungs-
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) für den vom Staate für die be-
teiligten Gemeinden auszuführenden Bau einer neuen öffentlichen Straße von Aue nach
Zschorlau in Gemäßheit der von dem Finanzministerium und der Amtshauptmannschaft
Schwarzenberg genehmigten Pläne an die Gemeinden Auerhammer, Neudörfel, Neu-
städtel und Zschorlau und zwar an eine jede derselben für ihren von der Anlage be-
troffenen Flurbezirk das Enteignungsrecht verliehen.
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist
Gebrauch zu machen.
Dresden, am 10. September 1904.
Gesamtministerium.
v. Metzsch.
Knüpfer.
Ausgegeben zu Dresden den 30. September 1904. 61