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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
22. Stück vom Jahre 1904.
Juhalt: Nr. 88. Bekanntmachung, das Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen usw. usw. usw.
betr. S. 421. — Nr. 89. Bekanntmachung, die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhaltung
der Verfassung ausgefertigte Urkunde betr. S. 423. — Nr. 90. Verordnung, die Landestrauer für Seine
Majestät weiland König Georg betr. S. 424. — Nr. 91. Verordnung, den Gebrauch des Trauerpapiers
und schwarzer Siegel betr. S. 425.
Nr. 88. Bekanntmachung,
das Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen usw. usw. usw.
betreffend;
vom 15. Oktober 1904.
Wan, Friedrich August, vn GOTT'### Gnaden König
von Sachsen usw. usw. usw.
tun hiermit kund und zu wissen:
Nachdem durch Gottes unerforschlichen Ratschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs
und Herrn, Georg, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters, König-
liche Majestät, Zzum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesamten Untertanen
aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen
vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone
übernommen.
Wir versehen Uns daher zu Unseren getreuen Ständen, den Königlichen sowie den
sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern,
auch zu allen Untertanen und Einwohnern Unseres Königreichs, daß sie Uns als dem
rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehor-
sam so willig als pflichtmäßig leisten werden.
Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit
und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten
Ausgegeben zu Dresden den 20. Oktober 1904. 67