Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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822. Klasse VI, 2 Stunden. Verteilung 
Entwicklung der geographischen Grundbegriffe in Anlehnung an die nächste örtliche rinsnn 
Umgebung. Eingehende Behandlung Sachsens; das Deutsche Reich in kurzer, auf das 
Wesentlichfte sich beschränkender Darstellung. 
Klasse V, 2 Stunden. 
Das übrige Europa in übersichtlicher Behandlung. Dabei weitere Einführung in 
die geographischen Grundbegriffe. 
Klasse IV, 2 Stunden. 
Kurze, wesentlich topographische Behandlung der übrigen Erdteile. Uberblick über 
das Erdganze nach dem Globus; dabei Mitteilung des Nötigsten aus der mathematischen 
Geographie. 
Klasse III, 2 Stunden. 
Europa, besonders Mitteleuropa, vornehmlich nach der physischen Seite zu behandeln, 
unter steter Rücksichtnahme auf Handel und Verkehr. 
Klasse II, 2 Stunden. 
Die übrigen Erdteile, unter denselben Gesichtspunkten wie in Klasse III zu behandeln. 
Klasse I, 2 Stunden. 
Ergänzende und vertiefende Wiederholung des in den vorhergehenden Klassen Durch- 
genommenen, bei gegebener Gelegenheit auch Behandlung wichtiger Abschnitte aus der 
mathematischen Geographie. 
Das Deutsche Reich und seine Schutzgebiete überwiegend unter naturwissenschaftlichen 
und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die für das Deutsche Reich wichtigsten Handels- 
und Verkehrswege unter gelegentlichen Ausblicken auf den Welthandel. 
& 23. 1. Der geographische Unterricht wird seiner wichtigen Aufgabe im Lehrplan Bemerkungen. 
der Realschule nur dann gerecht, wenn er auf allen Stufen die Lernenden zum denkenden 
Erfassen des Vorgetragenen nötigt, auf den höheren auch zur wirklichen Einsicht in die 
für die Altersstufe erfaßbaren inneren Zusammenhänge fördert. Da diese vornehmlich 
physischer Natur sind, ist es in hohem Grade wünschenswert, daß der Unterricht in Erd- 
kunde in enge Beziehung zu dem naturkundlichen gesetzt wird. 
2. Globus, Karten und gute Anschauungsmittel sind stetig und planmäßig beim 
Unterrichte zu benutzen, nicht nur zur festen Einprägung des Topographischen, sondern 
auch um der Anregung des geographischen Beobachtens und Denkens willen. Empfehlens-
	        
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