Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Anhang. 
Kennzeichen des Todes. 
Die wichtigsten Lebensäußerungen — Atmen, Herzschlag und Gefühl — haben auf- 
gehört: Von Atemholen, Herzschlag und Puls (beim Lebenden am Halse, an den Schläfen 
und an der Innenseite der Vorderarme dicht oberhalb der Handgelenke fühlbar) kann 
keine Spur mehr wahrgenommen werden und der Körper ist gegen jede Berührung 
unempfindlich. Auch wird durch Anrufen oder eine sonstige Anregung eine Änderung in 
den Gesichtszügen oder irgend eine andere Bewegung des Körpers nicht veranlaßt. 
Kurze Zeit nach dem Tode sind die Glieder schlaff, das Gesicht wie auch der übrige 
Körper erscheinen bleich, die Wangen und Schläfen eingefallen, die Nase und das Kinn 
spitz. Die Haut fühlt sich kalt an, und zwar erkalten in der Regel zuerst Gesicht, Hals 
und Glieder und danach Brust und Unterleib. 
Die auseinander gezogenen Augenlider schließen sich nicht wieder, die Augen selbst 
sind gebrochen, zurückgesunken. 
Der Mund steht offen und der Unterkiefer sinkt, wenn er an den Oberkiefer angedrückt 
wird, wieder herab. 
Die fleischigen Teile, mit denen der Körper aufliegt, namentlich die Hinterbacken 
und die obere Rückengegend, zeigen sich platt gedrückt. 
An verschiedenen Stellen des Körpers, insbesondere am Rücken, Gesäß und der hinteren 
Fläche der Oberschenkel werden verwaschene blaurote Flecken (Totenflecken) sichtbar. 
Einige Stunden nach erfolgtem Tode beginnen die Augen sich zu trüben und glanzlos 
zu werden und tritt die sogenannte Leichenstarre ein; der Körper wird dann steif, starr, 
die Glieder lassen sich in den Gelenken nicht oder nur wenig biegen, und die Muskeln 
fühlen sich derb und fest an. 
Von diesen Erscheinungen ist jedoch keine für sich allein ein sicheres Zeichen des 
Todes, sondern nur dann, wenn sie sämtlich oder wenigstens die meisten derselben vor- 
handen sind, kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß der Tod ein- 
getreten ist und es sich nicht um Scheintod handelt. 
Die einzig sicheren Zeichen des wirklich erfolgten Todes sind die Zeichen der Fäulnis, 
welche je nach der Körperbeschaffenheit des Verstorbenen, der Art der dem Tode voraus- 
gegangenen Krankheit, den Witterungsverhältnissen usw. früher oder später, in der Regel
	        
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