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Nr. 105. Bekanntmachung,
die Auflösung des Technischen Prüfungsamtes betreffend;
vom 14. Dezember 1904.
Des Technische Prüfungsamt wird, wie in Absatz 2 der Verordnung vom 25. Februar
1904 (G.= u. V.-Bl. S. 73 flg.), die Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung
für den höheren Staatsdienst im Baufache betreffend, bereits bestimmt ist, am 3 1. De-
zember 1904 aufgelöst.
Mit der Erledigung der Geschäfte, die dem Technischen Prüfungsamt neben der
Abnahme der Prüfungen seither obgelegen haben, ist vom 1. Januar 1905 an das
Technische Ober-Prüfungsamt beauftragt worden.
Dresden, am 14. Dezember 1904.
Finanzministerium.
Dr. Rüger.
Naumann.
Nr. 106. Verordnung,
die Statistik der Todesursachen betreffend;
vom 15. Dezember 1904.
An Stelle der der Verordnung vom 13. Oktober 1871, die Statistik der Todesursachen
betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 240), unter C beigegebenen „Tabelle der Todesursachen“
tritt vom 1. Januar 1905 ab das nachstehend abgedruckte, im Kaiserlichen Gesundheits-
amte festgestellte „Ausführliche Verzeichnis von Krankheiten und Todesursachen"“, das sich
die Arzte gemäß § 9 der nurerwähnten Verordnung bei Bezeichnung der Todesursachen
zum Anhalt dienen zu lassen haben.
Dresden, den 15. Dezember 1904.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Merz.
Kreher.