Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Klasse III, 2 Stunden. 
Besprechung der Gräser und Nacktsamer. Ubersichtliche Behandlung der Krypto- 
gamen, auch der niederen Pilze. Das Nötigste aus der Physiologie und Anatomie der 
Pflanzen (Sommer). 
Überblick über das Tierreich. Bau und Lebenstätigkeit des menschlichen Körpers 
(Winter). 
Klasse II, 1 Stunde. 
Mineralogie. 
Klasse I, 1 Stunde. 
Geologie und Mineralogie im Anschlusse an die Paläontologie. Wiederholungen 
aus den Gebieten der Botanik und Zoologie. Uberblick über den Zusammenhang der 
verschiedenen Naturreiche. 
Der naturkundliche Unterricht in Klasse II und I hat sich möglichst eng an den chemi- 
schen Unterricht dieser Klassen (88§ 27 flg.) anzuschließen und eine innerliche Verbindung 
mit diesem anzustreben. 
#26. 1. Der naturbeschreibende Unterricht, dessen Hauptaufgabe es ist, die Lernen- 
den zur scharfen und denkenden Beobachtung von Naturerscheinungen anzuleiten, hat nicht 
nur regelmäßig auf der untersten Stufe, sondern auch weiterhin, soviel als möglich, von 
beobachteten Einzeldingen und Einzelvorgängen auszugehen und von da aus zur Einordnung 
in größere Gruppen und zur Erklärung fortzuschreiten. 
2. Bei der Besprechung naturwissenschaftlicher Stoffe ist stets auf Schärfe und 
Bestimmtheit des Ausdrucks zu halten, dagegen sind wissenschaftliche Kunstausdrücke nur 
insoweit einzuführen, als es unbedingt geboten erscheint. Auf den Umfang des Wissens 
ist in allen naturbeschreibenden Fächern weniger Gewicht zu legen als darauf, daß das 
Wesentliche genau beobachtet und scharf aufgefaßt worden ist. Beim Abschlusse des Unter- 
richts ist für jedes Gebiet ein Überblick über das Ganze und dessen Hauptgliederung zu 
geben. 
3. Die Unterweisung in Botanik und Zoologie hat überwiegend unter biologischen 
Gesichtspunkten zu erfolgen. 
4. Empfohlen wird häufige Ubung der Schüler in der Wiedergabe des Beobachteten 
oder Besprochenen durch einfache schematische Zeichnung. 
5. Wünschenswert ist, daß die Schüler nicht nur die Sammlungen der Schule all- 
mählich genau kennen lernen, sondern auch zum Beobachten und Sammeln in der nächsten 
Umgebung angehalten und daß dann und wann naturkundliche Ausflüge mit ihnen vor- 
genommen werden. 
1904. 3 
Bemerkungen.
	        
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