Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

  
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
16. Stück vom Jahre 1905. 
Inhalt: Nr. 56. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur zweiten Kammer der 
Ständeversammlung betr. S. 193. 
  
Nr. 56. Verordnung, 
die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur zweiten Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 6. September 1905. 
Nachdem durch die Verordnung vom 10. August dieses Jahres die Vornahme von 
Ergänzungs- und Ersatzwahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung angeordnet 
worden ist, hat das Ministerium des Innern gemäß 8 24 des Gesetzes, die Wahlen für 
die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896 die nach— 
genannten Wahlkommissare ernannt und zwar für den 
5. Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Bürgermeister Hetschel daselbst, 
3. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrat Dr. Ackermann daselbst, 
5. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrat Dr. Schanz daselbst, 
Wahlkreis der Stadt Zwickau 
den Oberbürgermeister Keil daselbst, 
4. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Schneider in Pirna, 
A6. städtischen Wahlkreis 
den Stadtrat Dr. Kretschmar in Freiberg, 
  
  
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Ausgegeben zu Dresden, den 13 September 1965. 5
	        
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