Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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der Tiere zu landwirtschaftlichen Arbeiten und sonstigen Zwecken, wegen der Ausfuhr 
von Rauhfutter und Stroh, ferner wegen des Abhäutens der Tiere, der Hilfeleistung bei 
Kadaveröffnungen und wegen der unschädlichen Beseitigung der Kadaver oder einzelner 
Körperteile vorgeschriebenen Maßregeln, durch die Desinfektion von Stallungen und Ge— 
rätschaften usw. erwächst. 
Dresden, den 31. August 1905. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Dietze.
	        
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