Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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Vom 1. März 1905 an wird der bei der Neuregelung der Bezirksgrenzen der Amts- 
hauptmannschaft Freiberg zugewiesene Teil des Staatsforstreviers Frauenstein dem Amts- 
gerichte Brand, der der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde zugewiesene Teil dieses 
Staatsforstreviers dem Amtsgerichte Frauenstein zugeteilt. Soweit bisher an einzelnen 
zu dem Staatsforstreviere Frauenstein hinzuerworbenen Grundstücken noch die Gerichts- 
barkeit der Amtsgerichte Freiberg und Sayda bestanden hat, erledigt sich diese von dem 
gleichen Zeitpunkte an. 
Zeichnungen über den Verlauf der neuen Grenze werden zu jedermanns Einsicht bei 
der Kanzlei des Justizministeriums sowie bei den Amtsgerichten Brand, Frauenstein, 
Freiberg und Sayda verwahrt. 
Dresden, den 20. Februar 1905. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Otto. 
Kurth. 
  
— Druck und Verlag der Königl Hofbuchrruckerei von E. E. Meinhold & Söhne, Dreeden.
	        
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