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Nr. 20. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigentum anläßlich der Herstellung einer elektrischen
Straßenbahn von Dresden (Plauen) nach Deuben unter Verlängerung
bis Hainsberg betreffend;
vom 17. März 1905.
Mu Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der in der ständischen Schrift vom
1 1. Mai 1900 erteilten Ermächtigung behufs Erbauung einer elektrischen Straßenbahn
von Dresden (-Plauen] nach Deuben unter Verlängerung bis Hainsberg und
zur Ausführung der dabei erforderlichen Anschlußgleise für die direkte Güterzuführung
von der Staatseisenbahnhauptlinie Dresden— Werdau, insbesondere zur Herstellung eines
Uberladebahnhofs am Straßenbahnhofe in Deuben, insoweit diese Anlagen nicht bereits
fertiggestellt sind, hiermit das Enteignungsverfahren angeordnet.
Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 2 4. Juni
1902 Anwendung.
Dresden, am 17. März 1905.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch. Effler
Nr. 21. Bekanntmachung,
die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte
betreffend;
vom 25. März 1905.
Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des
Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 21. März 1905 wird nach—
stehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Dresden, am 25. März 1905.
Finanzministerium.
Dr. Rüger.
Naumann.
1805. 9