Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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Nr. 20. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigentum anläßlich der Herstellung einer elektrischen 
Straßenbahn von Dresden (Plauen) nach Deuben unter Verlängerung 
bis Hainsberg betreffend; 
vom 17. März 1905. 
Mu Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der in der ständischen Schrift vom 
1 1. Mai 1900 erteilten Ermächtigung behufs Erbauung einer elektrischen Straßenbahn 
von Dresden (-Plauen] nach Deuben unter Verlängerung bis Hainsberg und 
zur Ausführung der dabei erforderlichen Anschlußgleise für die direkte Güterzuführung 
von der Staatseisenbahnhauptlinie Dresden— Werdau, insbesondere zur Herstellung eines 
Uberladebahnhofs am Straßenbahnhofe in Deuben, insoweit diese Anlagen nicht bereits 
fertiggestellt sind, hiermit das Enteignungsverfahren angeordnet. 
Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 2 4. Juni 
1902 Anwendung. 
Dresden, am 17. März 1905. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. Effler 
  
Nr. 21. Bekanntmachung, 
die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte 
betreffend; 
vom 25. März 1905. 
  
Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des 
Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 21. März 1905 wird nach— 
stehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Dresden, am 25. März 1905. 
Finanzministerium. 
Dr. Rüger. 
Naumann. 
1805. 9
	        
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