Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

  
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19. 
20. 
22. 
  
a) Verleihung des Enteignungsrechtes nach §§ 1, 2 des Gesetzes (Entgegennahme 
des Antrags, Erörterungen, Verfahren nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes, Ver- 
nehmung mit den anderen Ministerien, deren Geschäftsbereich etwa in Frage 
kommt, Vorlegung beim Gesamtministerium mit Gutachten, Bekanntmachung 
der vom Gesamtministerium ausgefertigten Enteignungsperprhnun 
im Falle der Ablehnung des Antrags 
b) Verleihung des Enteignungsrechtes in den Fällen der s8 4, 94, 95 des wwiie 
im Falle der Ablehnung des Antrags . 
)ErteilungdexErmachttgungquorarbeItenIach§14 des * 
im Falle der Ablehnung des Antrags 
d) Planfeststellungs-, Enteignungs= und Entschädigungs- und das Schlußverfahren 
e) Prüfung des Ergebnisses des Planfeststellungsverfahrens und die endgültige 
Planfeststellung (§ 45 des Gesetzes). 
f) Abgekürztes Verfahren . 
g) Sonstige kostenpflichtige Amtshandlungen in Enteignungssachen 
Fahrstühle und Warenaufzüge. 
a) Verfahren bis zur Eröffnung der Genehmigung der Errichtung einer Aufzugein. 
richtung (§§ 3, 9 der Verordnung vom 26. Jannar 1884 (G. V.-Bl. 
S. 9|) oder Versagung 
b) Beschute Nachrevisionen von Sairibieiichtne und Watenaufzigen s- 9 
a. a 
e) Von Zeit zu zeit vorzunehmende Fahr— und Belastungsproben . 
Feldmesser. 
Feststellung der Kosten: 
bei einem Rechnungsbetrage bis mit 100“. 
für jede weiteren angefangenen 1004 des Rechnungsbetrages . 
Fernsprechanlagen, 
Genehmigungsverfahren, sofern ein solches einzuleiten war 
Fischkarten. 
Beglaubigung 
  
30 — 300 — 
10 — - 100 — 
10 100 — 
10 —. 50 — 
10 — 50 — 
5 — 20 — 
30 1000 — 
i 
10 — 100 — 
10 — 300 
10 — 200 — 
2 50 — 
2 — 10 — 
5— 
s 
6 
29 5% 
% 20% 
6 1 
5— 100 
1 
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— — — 
Gebühren. 
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender 
Betrag Betrag 
4 bis. 4 „ 
18. Enteignungen. 
  
  
des Rechnungs- 
betrags
	        
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