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19.
20.
22.
a) Verleihung des Enteignungsrechtes nach §§ 1, 2 des Gesetzes (Entgegennahme
des Antrags, Erörterungen, Verfahren nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes, Ver-
nehmung mit den anderen Ministerien, deren Geschäftsbereich etwa in Frage
kommt, Vorlegung beim Gesamtministerium mit Gutachten, Bekanntmachung
der vom Gesamtministerium ausgefertigten Enteignungsperprhnun
im Falle der Ablehnung des Antrags
b) Verleihung des Enteignungsrechtes in den Fällen der s8 4, 94, 95 des wwiie
im Falle der Ablehnung des Antrags .
)ErteilungdexErmachttgungquorarbeItenIach§14 des *
im Falle der Ablehnung des Antrags
d) Planfeststellungs-, Enteignungs= und Entschädigungs- und das Schlußverfahren
e) Prüfung des Ergebnisses des Planfeststellungsverfahrens und die endgültige
Planfeststellung (§ 45 des Gesetzes).
f) Abgekürztes Verfahren .
g) Sonstige kostenpflichtige Amtshandlungen in Enteignungssachen
Fahrstühle und Warenaufzüge.
a) Verfahren bis zur Eröffnung der Genehmigung der Errichtung einer Aufzugein.
richtung (§§ 3, 9 der Verordnung vom 26. Jannar 1884 (G. V.-Bl.
S. 9|) oder Versagung
b) Beschute Nachrevisionen von Sairibieiichtne und Watenaufzigen s- 9
a. a
e) Von Zeit zu zeit vorzunehmende Fahr— und Belastungsproben .
Feldmesser.
Feststellung der Kosten:
bei einem Rechnungsbetrage bis mit 100“.
für jede weiteren angefangenen 1004 des Rechnungsbetrages .
Fernsprechanlagen,
Genehmigungsverfahren, sofern ein solches einzuleiten war
Fischkarten.
Beglaubigung
30 — 300 —
10 — - 100 —
10 100 —
10 —. 50 —
10 — 50 —
5 — 20 —
30 1000 —
i
10 — 100 —
10 — 300
10 — 200 —
2 50 —
2 — 10 —
5—
s
6
29 5%
% 20%
6 1
5— 100
1
i
— — —
Gebühren.
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender
Betrag Betrag
4 bis. 4 „
18. Enteignungen.
des Rechnungs-
betrags