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Absatz 1. „Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe brauch-
barer Schuldverschreibungen nebst Erneuerungsscheinen (Zinsleisten, Talons) und
Zinsscheinen (Coupons) durch Eintragung in das bei dem Landtagsausschusse zu
Verwaltung der Staatsschulden zu führende Staatsschuldbuch. Für die zu ver-
schiedenen Zinssätzen erfolgenden Eintragungen können getrennte Bücher angelegt
werden.“
Absatz 2. „Im Staatsschuldbuche sind auch die in dem Schuldverhältnisse
eintretenden Veränderungen zu vermerken."
Absatz 5. „Doch findet § 31 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 24. Juli 1900 auch auf das Staatsschuldbuch und die mit Führung desselben
beauftragten Personen sinngemäße Anwendung."“
Artikel 3.
In § 3 werden die Worte „von Renten-Schuldverschreibungen“ durch die Worte
„von nach § 1 umwandlungsfähigen Schuldverschreibungen“ ersetzt.
Artikel 4.
* 4 Absatz 1 Nr. 3 und Nr. 4 und Absatz 2 erhalten folgende Fassung:
Absatz 1 Nr. 3 und 4. „3. einzelne juristische Personen sowic einzelne Per-
sonenvereine, Genossenschaften und Kassen, die zwar nicht die Eigenschaft als juristische
Personen erworben oder durch Gesetze ausdrücklich beigelegt erhalten haben, jedoch
mit der Befugnis, unter ihrer Firma oder unter ihrem Namen Rechte zu erwerben
und Verbindlichkeiten einzugehen, gesetzlich ausgestattet worden sind.“
„4. einzelne Anstalten und Vermögensmassen ohne juristische Persönlichkeit,
deren Verwaltung von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht geführt
wird, oder deren Verwalter ihre Verfügungsbefugnis über die Masse nach Maßgabe
der vom Finanzministerium erlassenen Ausführungsbestimmungen nachweisen."
Absatz 2. „Einem Gläubiger wird nicht mehr als Ein Konto im Staatsschuld-
buch oder, falls getrennte Bücher angelegt werden (8 2 Absatz 1 Satz 2), in dem-
selben Buch eröffnet.“
Artikel 5.
§5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Im übrigen finden auf die eingetragene Forderung diejenigen Vorschriften
entsprechende Anwendung, die für die Anleihen gelten, deren Schuldverschreibungen
in die Buchschuld umgewandelt worden sind.“