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B) Dienst-Nachrichten.
Nach höchstem Dekret vom 5. d. M. haben Seine Königliche Maf#eh##t
den General-Major, Prinzen Friedrich o. Württemberg, zum., G#ral=Lieutenant,
den Commandanten des Artillerie-Regiments, Obersten Grafen Wilhelm
v. Württemberg, zum General-Major, und
den Oberst-Lieutenant, Grafen v. Neipperg, zum Obersten befördert.
Der General-Major, Graf Wilhelm v. Württemberg tritt aus der Artillerie
und bleibt vorerst zur Verfügung.
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem nämlichen Tage
den Adjutanten der zweiten Infanterie-Division, Hauptmann erster Classé,
v. Fechthelm, auf seine Bitte als Compagnie-Commandanten zum ersten Infanterie-Regiment
verseh,
den Adjutanten der dritten Infanterie-Brigade, Ober-Lieutenant v. Eyb, zum
Hauptmann zweiter Classe und zum Adjutanten der zweiten Infanterie-Diolste #on,
den Ober-Lieutenant des siebenten Infänkerie-Regiments, v. Vaper- zumB Adjutanten
der dritten Infanterie-Brigade, und
den Unter-Lieutenant des dritten Infanterie-Regiments, Rämelin, , zum
Ober-Lieutenant in demselben Regiment ernannt.
Durch höchste Entschließungen von demselben Tage haben S.i##e Abnigtiche
Masjestär den Geheimen-Legations-Rarh v. Bilfinger, in Anerkennünß semer
vieljährigen treuen Dienstleistung und unter Vorbehalt seiner ferneren Theilnahme
als Ehrenmitglied an den Geschaͤften des Ministerium der auswodriigen Angelegenheiten
und des Lehenrathes, wegen, seines vorgerückten Alters in den Ruhestand zu
verseßen,
den Geheims###begations-Rath v. Roser der bisher zugleuch gefuͤhrten Direktion
der Canzlei des Ministerium der auswärtigen Angelegercheiten zu entheben, und diese
dem bisherigen Canzlei= Direktor des K. Justiz-Ministerium, Dber Justixr#th,
Kammerherrn v. Neurath, unter Ernennung desselben zum Orheimew Legctions-Rathe,
zu uͤbertragen, wie auch