Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
12. Stück vom Jahre 1906.
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Inhalt: Nr. 55. Bekanntmachung, den Erwerb der Zittan-Oybin-Jonsdorser Eisenbahn durch den süchsischen
Staat betr. S. 227. — Nr. 56. Verordnung, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betr. S. 228. —
Nr. 57. Verordnung, die Gebühren für die Erhebung der Einkommensteuer und der Ergänzungssteuer und
für die Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei diesen Steuern obliegenden Geschäfte in den Jahren
1906 und 1907 betr. S. 238. — Nr. 58. Verordnung, die das Paßwesen berührenden landesrechtlichen
Vorschriften betr. S. 240. — Nr. 59. Bekauntmachung, die Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom
3. Juni 1906 betr. S. 243. — Nr. 60. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der voll-
spurigen Nebeneisenbahn Königswalde — Annaberg i. Erzgeb., Ladestelle betr. S. 245.
Nr. 55. Bekanntmachung,
den Erwerb der Zittan-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahn durch den sächsischen
Staat betreffend;
vom 7. Juli 1906.
Die bisher der Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahn-Gesellschaft in Zittau gehörige
Eisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweiglinie von Bertsdorf nach Jonsdorf ist vom
sächsischen Staate angekauft worden und am 1. Juli 1906 in dessen Eigentum übergegangen.
Der Betrieb der Bahn, der schon seither von der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung
geführt wurde — vergl. Bekanntmachung vom 15. November 1890, G. u. V.-Bl.
S. 164 „untersteht auch fernerhin der Leitung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen.
Dresden, am 7. Juli 1906.
Finanzministerium.
Dr. Rüger.
Liebscher.
Ausgegeben zu Dresden den 4. August 1900. 35