Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Bleibt ein Schuldner mit den Zinsen ganz oder teilweise länger als zwei Wochen 
über den Verfalltermin hinaus im Rückstande, so ist die Bank berechtigt, die sofortige 
Rückzahlung des Kapitals zu verlangen und von dem versäumten Zinstermine ab eins 
vom Hundert mehr Zinsen als bedungen zu fordern. 
Macht die Bank von diesem Rechte keinen Gebrauch, so ist sie berechtigt, von den 
rückständigen Vertragszinsen Verzugszinsen zu fünf vom Hundert für das Jahr zu fordern. 
Kündigung. 8 27. Die Kündigung steht beiden Teilen zu und kann für das ganze Kapital oder 
für Teilbeträge, die durch 100 teilbar sind, erfolgen. 
Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendermonats und nur unter Ein— 
haltung einer Frist von sechs Monaten zulässig. 
Eine teilweise Kündigung von seiten der Bank berechtigt den Schuldner zur Rückzahlung 
des ganzen Kapitals; den Willen, hiervon Gebrauch zu machen, hat aber der Schuldner 
binnen zwei Wochen nach Empfang der Kündigungserklärung der Bank anzuzeigen. 
Fällt der Tag einer Kapitalrückzahlung auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist die 
Zahlung am letztvorhergehenden Werktage zu leisten. 
Abzahlung 8 28. Der Schuldner kann eine Abzahlung der Hypothekenschuld in der Weise be— 
durch Einlagen wirken, daß er als Abschlagszahlungen Beträge von einer Mark an bei der Sparbank der 
Sparbank. Landständischen Bank einzahlt. Die Einlagen werden in diesem Falle zu demselben Zins- 
fuße verzinst wie die Hypothekenschuld; doch werden Zinsen von Zinsen nicht gewährt. 
Ohne Genehmigung der Bank können diese Einlagen nicht zurückgefordert werden. 
Im übrigen finden die für die Sparbank gegebenen Bestimmungen (Abschnitt VIII) 
entsprechende Anwendung. 
Hat die Einlage die für Teilrückzahlungen in § 27 bestimmte Höhe erreicht, so kann 
sie zur Abschreibung bei dem Hypothekenkonto verwendet werden. 
Dieses Rückzahlungsverfahren ist nur bis zum Betrage von 3004 jährlich zulässig. 
Rangverhält- 8 29. Im Falle der Rückzahlung eines Teils des Kapitals ist die Bank nur dann 
nis bei Teil= verpflichtet, diesen Teil abzutreten oder auf den Eigentümer oder den persönlichen Schuldner 
rückzahlungen. *-i Z . .. 
umschreiben zu lassen, wenn dem ihr verbleibenden Teile ihrer Forderung der Vorrang 
vor dem abzutretenden oder umzuschreibenden Betrage eingeräumt wird. 
Eintragungs- 8 30. Bei Kapitalrückzahlungen ist eine Eintragungsgebühr von eins vom Tausend, 
gebühr. mindestens aber von 20 4 zu zahlen. 
Stundung der § 31. Das Direktorium kann die Zinsen aus erheblichen Gründen bis auf ein halbes 
Zinsen. Jahr stunden; zahlt der Schuldner jedoch innerhalb der bewilligten Frist die Zinsen nicht 
vollständig, so treten die Folgen des § 26 von dem dort angegebenen Zeitpunkte ab ein.
	        
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