Zu beachten:
I. Ehemänner und In-
haber der elterlichen Ge-
walt haben auch das ihrer
Nutznießung unterliegende
Vermögen der Ehefrau be-
ziehentlich der Kinder mit
anzugeben, soweit es nicht
einem von der Ehefrau oder
den Kindern betriebenen
Gewerbe als Anlage= oder
Betriebskapital dient.
II. Kurshabende Wert-
papiere (auch Aktien usw.)
sind zum Börsenkurse anzu-
letzen, Hypotheken= und
andere Kapitalforderungen
zum Nennwert.
III. Polizen über Le-
bens-, Kapital= oder Renten-
versicherungen kommen mit
dem Betrage in Ansatz, für
den die Versicherungsgesell-
schaft die Polize zurückzu-
kausen verpflichtet sein
würde.
— 299 —
V.
Brand-Kat.-Nr.:
oder
Straße u. Haus-Nr.:
Ergänzungssteuer-Deklaration.
Zum Zwecke der Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein
ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an:
1. Grundvermogen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere
das Jagdrecht auf eigenen oder fremden Grundstücken; ferner Kohlenbergbaurechte
und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein Abbau stattfindet oder
nicht; Kohlen, welche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbaurechts sind, ingleichen
sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines Abbaurechtes sind, sofern
sie gewerbsmäßig abgebaut werden.
2. Dem Betriebe der Land= oder Ferstwirtschaft oder eines Gewerbes dienendes
Anlage= und Betriebskapital (mit Ausnahme der Grundstucke und Gebaude),
mithin inobesondere Wasserkräfte, Wehre und andere Wasserbauten, Dampfkessel
und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und sonstige Betriebsmittel; Vor-
räte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum Verkaufe bestimmten Waren;
Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, mden Geldsorten, Banknoten,
Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren, Gold
und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im Kontokorrent laufen-
den Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte. Verlagsrechte und Realgewerbe-
berechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft sowohl das stehende Betriebs-
kapital (tores und lebendes Inventar) als auch das umlaufende Betriebskapital;
— nach Abzug der Geschäftsschulden, soweit sie nicht in Hypotheken, Grund-
schulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen Auszügen oder anderen ing-
lichen Grundstücksbelastungen bestehen —
3. Sonstiges Kapitalvermögen, soweit es nicht unter giffer 2 fällt, insbesondere ver-
zinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art ein-
schließlich des Wertes von elktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben bei
Genossenschaften, Geschäfts anteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld
deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß
der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber
in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte
auf Apanagen, Renten, Leibrenten, Auszüge usw. (817 Ziffer 3 unter d des Gesetzes)
zusammen
Zu beachten:
Nicht abzuziehen find:
I. Hypotheken-, Grund= und Renten-
schulden, Reallasten, eingetragene Auszüge
und andere dingliche Grundstücksbelastungen;
die zur Bestreitung der laufenden
Haushaltungskosten eingegangenen Ver-
bindlichkeiten;
III. der Kapitalwert von Renten oder
Zuschüssen, die Kindern oder anderen Ange-
hörigen ohne geldwerte Gegenleistung zur
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden.
Mark
Hiervon sind abzuziehen:
a) an Kapitalschulden
b) an Kapitalwert der von mir zu entrichlenden
Apanagen, Renten, Leibrenten usw. (§ 21
Ziffer 2 des Gesetzes)
soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2
in Abzug gelangt sind.
zusammen
Gemeiner Wert.
Mark
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
............. 19
(Volle Unterschrift):
— 2222—2e22