Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Wohnort Dafern das Besitztum in Grundstücken besteht, 
rEsNee V Bezeichnung die vom Besitzer nicht zu Zwecken des 
Straße und 
Stand des Gewerbes oder Handels benutzt werden, 
Torf-l Hausnummer .. an —— — 
Fort- Vor= und Familien = Name . - 
oder F und Beruf Besitztums, bei land= oder forstwirt- bei Gebäuden 
lau= Brandkataster- bei Teilhabern schaftlich benutzten 6 
fende nummer unter Angabe des Grundstücken 
Anteilverhältnisses Angabe des Angabe, erinsabees etn 
Nr ·· Flächengehalts ob die Grund des Mietwerts der 
· (Bei Gebäuden ist die der stücke vom Be- vom Besitzer der 
antintaeruummes 3 Nelrer. sitzer scho eigenen Benutzung 
X. oder die Straße und ! Wiesen, oder für Rech- 5% 
des Besitzers oder Teilhabers Hausnummer bei. Teiche, nung desselben „Herkendetenen #enn/ 
zufügen.) d) Holzungen, bewirtschaftet teile 
e) Gärten, werden oder 
f) Hutungen verpachtet sind 
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