Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Nr. 84. Nachtrag 
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Verdienstordens; 
vom 17. November 1906. 
Wann Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
haben beschlossen, die Statuten des Verdienstordens in nachstehender Weise zu ändern: 
1. Wer in eine höhere Klasse des Ordens aufrückt, hat den früher empfangenen 
Orden der niederen Klasse an die Ordenskanzlei zurückzugeben. Eine Ausnahme macht 
der Orden, welcher gemäß dem Statuten-Nachtrage vom 29. Oktober 1866 Nr. 1 für 
im Felde erworbene Verdienste und als militärische Auszeichnung mit Schwertern verliehen 
war; er wird neben der höheren Klasse weiter getragen, im Falle der Begnadigung des 
Inhabers mit mehreren höheren Klassen des Ordens mit Kriegsdekoration jedoch nur der 
zuerst verliehene neben dem zuletzt verliehenen. 
2. Wird dem Inhaber einer niederen Klasse des Ordens mit der Kriegsdekoration 
eine höhere Klasse für neue Verdienste im Frieden verliehen, so sind an der höheren 
Klasse auf dem Ordenskreuz unter dem Ringe, auf dem Komturkreuz unter der Krone, 
auf dem Ordensstern über dem Mittelschilde zwei Schwerter anzubringen. 
3. Wird dem Inhaber des ohne Kriegsdekoration verliehenen Ordens nachmals 
dieselbe Klasse mit der Kriegsdekoration verliehen, so erhält er das Ordenszeichen gemäß 
dem Statuten-Nachtrage vom 29. Oktober 1866 Nr. 1 und gibt den ohne Kriegs- 
dekoration empfangenen Orden zurück. 
4. Die Vorschriften unter Nr. 3 des Statuten-Nachtrages vom 18. März 1858 
und der Nachtrag vom 9. Dezember 1870 werden aufgehoben. 
Dresden, am 1 7. November 1906. 
Friedrich August. 
  
Dr. Viktor Alerander Otto, 
Ordenskanzler. 
von Baumann, 
Ordenssekretär. 
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