Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

Nr. 85. Nachtrag 
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Albrechtsordens; 
vom 17. November 1906. 
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
haben beschlossen, die Statuten des Albrechtsordens in nachstehender Weise zu ändern oder 
zu ergänzen: 
1. Wer in eine höhere Klasse des Ordens aufrückt, hat den früher empfangenen 
Orden der niederen Klasse an die Ordenskanzlei zurückzugeben. Als besondere Klasse ist 
auch das Offizierskreuz anzusehen. Eine Ausnahme macht der Orden, welcher gemäß dem 
Statuten-Nachtrage vom 29. Oktober 1866 Nr. 1 für im Felde erworbene Verdienste 
und als militärische Auszeichnung mit Schwertern verliehen war: er wird neben der 
höheren Klasse weiter getragen, im Falle der Begnadigung des Inhabers mit mehreren 
höheren Klassen des Ordens mit Kriegsdekoration jedoch nur der zuerst verliehene neben 
dem zuletzt verliehenen. 
2. Wird dem Inhaber einer niederen Klasse des Ordens mit der Kriegsdekoration 
eine höhere Klasse für neue Verdienste im Frieden verliehen, so sind an der höheren Klasse 
auf dem Ordenskreuz unter dem Ringe, auf dem Offiziers= und dem Komturkreuz unter 
der Krone, auf dem Ordensstern über dem Mittelschilde zwei Schwerter anzubringen. 
Die Verleihung der Königlichen Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse ist als Verleihung 
einer höheren Klasse nicht anzusehen. 
3. Wird dem Inhaber des ohne Kriegsdekoration verliehenen Ordens nachmals 
dieselbe Klasse mit der Kriegsdekoration verliehen, so erhält er das Ordenszeichen gemäß 
dem Statuten-Nachtrage vom 29. Oktober 1866 Nr. 1 und gibt den ohne Kriegs- 
dekoration empfangenen Orden zurück. 
4. Der Statuten-Nachtrag vom 9. Dezember 1870 wird aufgehoben. 
Dresden, am 1 7. November 1906. 
Friedrich August. 
  
Dr. Viktor Alerander Otto, 
Ordenskanzler. 
von Baumann, 
Ordenssekretär.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.