Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Vorschaltwiderstand ist allseitig mit einem durchbrochenen Blechmantel zu umgeben, ein 
etwa vorhandener Motor ist feuersicher abzuschließen und die Glühlampen sind durch doppelte 
Glocken oder durch Drahtnetze zu schützen. 
5. Alle Unterhaltungs= und Wiederherstellungsarbeiten, zu deren Ausführung harte 
Gegenstände nötig sind, dürfen im Apparatraume erst vorgenommen werden, nachdem die 
Celluloidstreifen aus diesem Raume entfernt worden sind. 
6. Der Apparatraum und der Raum, in welchem die Films aufbewahrt werden, 
dürfen mit offenem Licht weder beleuchtet noch betreten werden, auch darf nicht darin 
geraucht werden. 
7. Die Lichtauelle für den Projektionsapparat muß in einem allseitig geschlossenen, 
aus feuersicherem Stoffe hergestellten Behälter untergebracht sein, welcher während der 
Vorstellung nicht geöffnet werden darf. 
8. Ebenso müssen die Rollen, auf denen die Filmstreifen auf= und ablaufen, durch 
Blechgehäuse, die mit Asbest auszuschlagen sind, feuersicher abgeschlossen werden. 
Das Ablaufen der Films auf den Boden ist nicht statthaft; läuft der benutzte Film 
nicht wieder — wie bei neueren Apparaten zumeist — auf eine Rolle auf, so ist der 
Streifen in ein unverbrennliches Gefäß mit entsprechendem Deckel zu leiten. 
9. Die Celluloid--Serienbilder sind einzeln in Blechbüchsen aufzubewahren. Andere 
Films, als die für die eine bestimmte Vorstellung benötigten, dürfen während dieser im 
Apparatraume nicht vorhanden sein. 
10. Damit bei plötzlichem Stillstande des Apparates nur das unter der Einwirkung 
der Wärme= und Lichtstrahlen stehende Filmstück durchbrennen kann, ein Weiterbrennen 
des Films aber nicht möglich ist, muß der Filmstreifen vor und hinter der Belichtungsstelle 
je auf eine Länge, welche mindestens der doppelten Bildhöhe gleich ist, in einer Metallhülse 
geführt werden. 
In gleicher Weise soll auch die Führung an den Aus= und Eintrittsöffnungen der für 
die Filmrollen unter 8 vorgeschriebenen Kapseln gebildet werden. 
Indessen darf hierbei nirgends der Filmstreifen einer starken Reibung ausgesetzt sein. 
11. Der an der Lichtquelle vorbeizuführende Film ist durch einen zwischen der Licht- 
quelle und dem Objektiv einzuschaltenden gläsernen Kühlapparat, der mit Wasser oder einer 
10 prozentigen Alaunlösung zu füllen ist, vor zu hoher Erwärmung zu schützen. 
Wenn der Film still steht, sind die Wärme= und Lichtstrahlen sofort durch eine zwischen 
Lichtquelle und Objektiv zu schaltende Scheibe aus Blech oder mattem Glas abzublenden. 
2. Unmittelbar neben dem Apparate sind genügende Mengen von Sand und Wasser 
sowie eine Flammendecke zum sofortigen Gebrauche bereit zu halten.
	        
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