Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

— 442 — 
Nr. 103. Verordnung 
zur Abänderung der Ausführungsverordnung zum Viehseuchenübereinkommen 
zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 26. Februar 1906; 
vom 12. Dezember 1906. 
Nochdem die unterzeichneten Ministerien aus Anlaß der Eröffnung der Bahnlinie Roß- 
bach— Adorf beschlossen haben, vom 1. Januar 1907 an die Vieheinfuhrstelle Ebmath 
nach Roßbach zu verlegen, ferner eine Erweiterung der Einfuhrstellen für Arbeitsochsen 
zum ermäßigten Zollsatze sowie eine Erleichterung der zollamtlichen Abfertigung von 
Pferden vorgenommen, auch die Einführung eines gleichmäßigen Passes für Rennpferde 
vereinbart worden ist, wird die Verordnung vom 26. Februar 1906, die Ausführung 
des Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn vom 
2 5. Januar 1905 betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 11), hierdurch abgeändert, wie folgt: 
In § 1 Ziffer 10 ist statt „Ebmath“ zu setzen „Roßbach“. 
In § 1 Absatz 4 ist die Ziffer „9“ durch „10“ zu ersetzen. 
§2 Ziffer 10 hat zu lauten: „bei dem Sächsischen Nebenzollamte I zu Roßbach“. 
In § 4 Zeile 1 ist nach „Zeugnisse“ einzufügen: „nach Anlage 8“. 
In § 8 Absatz 3 ist vor dem letzten Worte „benachrichtigen“ einzuschalten: „sowie 
den von der k. k. österreichischen Regierung ernannten Kommissar“. 
8 11 Absatz 2 hat zu lauten: „Soll bei einer derartigen ausnahmsweisen Einfuhr 
die Verzollung von Pferden bei dem Zollamte der Eintrittsstelle stattfinden, so ist zuvor 
die Erlaubnis hierzu, soweit eine mit einem oberen Expeditionsbeamten besetzte Zollstelle 
(Anlage 9) in Frage kommt, bei dieser, sonst bei dem Bezirkshauptzollamte einzuholen. 
Die Genehmigungsverfügung ist der Anmeldung bei der beteiligten Amtshauptmannschaft 
beizufügen."“ 
In § 16 Absatz 2 ist vor dem letzten Worte „beschränkt“ noch einzufügen: „Moldau, 
Klingenthal, Reitzenhain und Hammerunterwiesenthal.“ 
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1907 in Kraft. 
Dresden, am 12. Dezember 1906. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Dr. Rüger. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Dutschmann.
	        
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