Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

jetzigen Tagung Mitteilung zugehen zu lassen, ist die Staatsregierung in entsprechende Er— 
wägungen eingetreten, welche bis jetzt zwar noch nicht vollständig zum Abschluß haben ge— 
bracht werden können, aber voraussichtlich zu dem gewünschten Erfolge führen werden. 
3. In der Angelegenheit des entsetzten Lehrers Oskar Max Seidel, dessen Petition 
der Regierung zur Erwägung gegeben worden ist, sind mit dessen Pfleger Verhandlungen 
eingeleitet worden, die ein befriedigendes Ergebnis für die allernächste Zeit erhoffen lassen. 
4. Die Petition des geschäftsführenden Ausschusses der Freien Vereinigung Kampf- 
genossen von 1870/71 zu Dresden um Befreiung derjenigen Veteranen, deren jährliches 
Einkommen den Betrag von 1200 J7 nicht übersteigt, von der Einkommensteuer ist durch 
Erlaß einer den ständischen Wünschen entsprechenden Anordnung erledigt worden, 
dagegen werden 
5. die Petition des Ausschusses der Zentrale für Jugendfürsorge zu Dresden und Ge- 
nossen wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger 
im Königreiche Sachsen 
und 
6. die Petition wegen Errichtung eines Amtsgerichts in Kötzschenbroda 
in Erwägung gezogen werden. 
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, so behalten 
Wir Uns die Entschließung auf sie noch vor. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei- 
getan und haben gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt aufzunehmenden 
Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken 
lassen. 
Gegeben zu Dresden, den 7. April 1906. 
Friedrich August. 
Georg von Metzsch. 
Dr. Wilhelm Rüger. 
Dr. Viktor Otto. 
Mar Frh. von Hausen. 
Richard von Schlieben. 
 
	        
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