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8 8. In allen Klassen, auch in den obersten, hat die praktisch-erbauliche Rücksicht insoweit Bemerkungen.
zu walten, daß der Unterricht nie den Charakter einer bloß verstandesmäßigen Unterweisung
annehmen oder einseitig auf die Einprägung eines bestimmten Wissensstoffes bedacht sein darf.
Die Glaubens= und Sittenlehre in Klasse IIIa und IIb ist unter Fernhaltung aller
unnötigen Systematik in möglichst engem Anschluß an den früher genossenen Katechismus-
unterricht, die Kirchengeschichte auf dieser Stufe vorwiegend biographisch zu behandeln. Wenn
auch diese Behandlung dann auf der Oberstufe aufzugeben ist, so sei doch ausdrücklich gewarnt
vor der Herbeiziehung unfruchtbaren Wissensstoffes und dem Bestreben nach Vollständigkeit in
den Einzelheiten. Im Mittelpunkte des gesamten Religionsunterrichtes hat auf allen
Stufen die Heilige Schrift zu stehen. Es ist dafür zu sorgen, daß dies namentlich auch in
den Klassen III a und Ub der Fall ist und nicht etwa in diesen die Schriftlektüre zugunsten
elner übermäßig eingehenden Behandlung der sonstigen Aufgaben dieser Stufe ungebührlich
verkürzt wird. Wird der Unterricht an einer Anstalt von mehreren Lehrern erteilt, so haben
sich diese wegen der einzuhaltenden Lehrgänge und der zu stellenden Forderungen zu einigen.
Bei jedem geeigneten Anlasse haben die Religionslehrer den Schülern die Verpflichtung
zum regelmäßigen Besuche des Gottesdienstes nahezuführen. Die Texte der vorangegangenen
oder bevorstehenden Sonn= und Festtage sind öfters im Unterrichte kurz zu besprechen.
Beutsch.
8 9. Der deutsche Unterricht hat die Schüler dahin zu fördern, daß sie in ihrer Mutter- Lehrziel.
sprache schriftlich und mündlich ihre Gedanken klar, wohlgeordnet und sprachrichtig auszudrücken
vermögen.
Auf der obersten Stufe müssen sie ein in ihrem Gedankenkreise liegendes Thema ohne
erhebliche Verstöße gegen die Denk= und Sprachgesetze sowie gegen den guten Geschmack in
abhandelnder Form bearbeiten, auch über ihnen geläufige Stoffe sich mündlich im Zusammen-
hange aussprechen können. Weiter ist zu verlangen, daß sie mit dem allgemeinen Entwickelungs-
gange der deutschen Literatur und mit den hauptsächlichsten Kunstsormen der Poesie und Prosa
bekannt sind, endlich, daß sie eine Anzahl von Meisterwerken deutscher Schriftsteller mit Ver-
ständnis gelesen haben.
8 10. Sexta, 7 Stunden (einschließlich 1 Stunde Geschichtserzählungen). Verteilung
übungen im richtigen und sinngemäßen Lesen, im Nacherzählen von Gehörtem und Ge- aien.
lesenem sowie im Vortragen gelernter kleiner Gedichte und Prosastücke aus dem Lesebuche.
Durchnahme und feste Einübung der Lehre vom einfachen Satze und von seinen wesentlichsten
Erweiterungen. Das Wichtigste über die Wortklassen (unter Anwendung der lateinischen
Bezeichnungen), ferner über die Abwandlung der Haupt-, Für= und Zeitwörter.
UÜbungen in der Rechtschreibung und im Gebrauche der wichtigsten Satzzeichen.
1808. 14