Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Privatlektüre. 
Schriftliche 
Hausarbeiten. 
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Zur Einführung eines Lehrbuchs ist die Genehmigung des Ministeriums erforderlich. Die 
betreffenden Anträge sind wenigstens zwei Monate vor dem in Aussicht genommenen Ein— 
führungstermine zu stellen. Handelt es sich um ein an sächsischen Schulen noch nicht ein- 
geführtes Buch, so ist es mit einzusenden. Andere als die amtlich eingeführten Lehrbücher 
dürfen beim Unterrichte nicht benutzt werden. 
Anträge auf Einführung neuer Lehrbücher dürfen erst nach sorgfältigsten Beratungen des 
Lehrerkollegiums gestellt werden. Dabei ist stets mit darauf zu achten, daß den Eltern der 
Schüler unnötige Kosten erspart werden. 
Lehr= und Übungsbücher, die der vorstehenden Lehrordnung nicht entsprechen, sind sobald 
als möglich zu beseitigen. Insbesondere gilt dies von solchen Büchern, die entbehrlichen Lern- 
stoff oder auch Aufgaben enthalten, die nach der Lehrordnung nicht als zweckmäßig erscheinen. 
Die Schule ist berechtigt, den Gebrauch veralteter, schlecht gedruckter oder gehaltener 
Schulbücher zu verbieten. 
8 46. Wünschenswert ist, daß der Unterricht in allen wissenschaftlichen Fächern durch 
Privatlektüre der Schüler ergänzt wird. Ihre Leitung muß insbesondere für den deutschen 
Unterricht die Schule in die Hand nehmen. 
Bei Einrichtung von Schülerbibliotheken ist auf Anschaffung gediegener Bücher für alle 
Unterrichtszweige Bedacht zu nehmen. Dem Charakter der Schule besonders gut angepaßt 
erscheinen gehaltvolle Bücher über hervorragende geschichtliche Persönlichkeiten der neueren und 
neuesten Zeit, aber auch über bedeutende Männer und hervorstechende Werke aus der deutschen 
Literatur und Kunst, den exakten Wissenschaften, der Technik, dem Verkehr, der Erforschung 
fremder Länder, dazu leichtverständliche Schriften über soziale und staatliche Einrichtungen. 
8 47. Damit Häufungen der Hausarbeiten in Reinschrift vermieden werden, hat jede 
Schule vor Beginn eines Halbjahres die Abgabetage aller solcher Arbeiten genau festzustellen. 
Ein die Abgabetage enthaltender Arbeitsplan ist in jedem Klassenzimmer auszuhängen. Um- 
fang und Schwierigkeit der Aufgaben sind sorgfältig so zu wählen, daß zwar die Wichtigkeit 
solcher Leistungen für die Schüler klar hervortritt, aber jede überanstrengung vermieden wird. 
Daneben können kleine schriftliche übungen ins Diarium für die sprachlichen und mathe- 
matischen Fächer von Stunde zu Stunde gefordert werden. Aber auch hierbei ist immer 
fürsorglich zu erwägen, was den Schülern nach mehrstündigem Schulunterrichte noch zugemutet 
werden kann. Insbesondere ist rein mechanische Schreibarbeit (auch wenn sie als Strafe ge- 
dacht ist) verboten. Hierher gehört meist auch das Paradigmenschreiben, das Liefern voll- 
ständiger Verbesserungen u. ä. m. 
Auf die pünktliche, sorgfältige und umsichtige Korrektur der von den Schülern gelieferten 
Arbeiten ist die größte Sorgfalt zu verwenden. Den Rektoren wird die Verpflichtung auf- 
erlegt, nach dieser Seite besonders wachsam zu sein, korrigierte Schülerhefte häufig einzusehen,
	        
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