Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinzʒ  Pommern,  Regierungsbezirk  Stralsund.

Obligation
des  Greifswalder  Kreises  ll.  Emission

Littr..  W....
überer  Thaler  Preußisch  Kurant.
Ar#  Grund  des  unten  besidtigten  Kreistagsbeschlusses  vom

15.  März  1865.  wegen  Aufnahme  einer  ferneren  Schuld  von  18,000  Thalern  bekennt
  sich  die  slädndische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Greifswalder  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  0d0n  .  ..  Thalern
Preußisch  Kurant,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  vier  und
einem  halben  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Näckzahlung  der  ganzen  Schuld  von  achtzehn  Tausend  Thalern  geschiehr
vom  Jahre  1868.  ab  allmdlig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tülgungsfonds
  von  wenigstens  Einem  Prozent  des  ganzen  Kapirals  jährlich,  unfer  Zuwachs
  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schundoesschreibungen  wird  durch
datz  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1868.  ab  in  dem
Monate  Juni  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloostngen  zu  verstärken,  sowie  scmmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.

Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden
unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,
an  welchem  die  Rüczahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.

Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor
dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Stralsund,
sowie  in  der  zu  Stettin  und  Stralsund  erscheinenden  Stralsunder,  resp.  Norddeutschen
  Zeitung.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  2.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mir  vier  und  einem  halben  Prozent  jährlich  in  gleicher  Müngsorte
mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

bei