eh- und Verordnungs-Rlatt
für das
Königreich Bayern.
n-n-r
München, den 30. Januar 1879.
Inhali:
Belanntmachung vom 20. Jannar 1879, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig sReiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Verleikung der Würde lebenslänglicher
Neichsräthe der Kreue Bayern.Rüöniglich Allerböchste Genchmigung zur Annahme einer fremden Decoration.
— — 4 —— 4 . . —
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr.
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium.
Unter Bezug auf §. 90 Ziff. 3 der Ersatz Ordnung (Wehrordnung für das Königreich
Bayern vom 21. November 1875, Theil I) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Ausschreiben
des Reichskanzleramtes vom 8. Jannar 1879, welche im Centralblatte für das Deutsche
Reich Seite 27 und 42 enthalten sind.
München, den 20. Jannar 1879.
v. Pfenser. v. Mlaillinger.
Der Generalsecretär,
Ministerialrath von Schlereth.
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