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sozialen Leben zum Heile der Menschheit wirksame Macht darzustellen, in das Seelen-
leben frommer Christen einzuführen und das Verständnis der kirchlichen Gegenwart
mit ihren Aufgaben zu erschließen.
5. Damit sowohl doppelte Behandlung derselben Stoffe vermieden, als auch die
Einheitlichkeit der Bildung tunlichst gefördert werde, ist namentlich in den Klassen V
und II der höheren Mädchenschule und in Unter= und Oberprima der Studien-
anstalt die Beziehung zum Geschichtsunterrichte zu wahren. Die auszuarbeitenden
besonderen Lehrpläne der Anstalten haben zum Zwecke der Arbeitsteilung genauere
Bestimmungen über die Stoffauswahl in den beiden Unterrichtsfächern zu treffen.
6. Bei der Unterweisung im Katechismus, die in den unteren Klassen in enge
Verbindung mit der biblischen Geschichte zu setzen, in Klasse IV und III der höheren
Mädchenschule aber selbständiger zu gestalten ist, hat theologisierende Behandlungs-
weise fern zu bleiben. Der Unterricht hat in die Kernpunkte des Katechismus-
Inhaltes hineinzuführen und diese in kindesgemäßer, lebensvoller Behandlung zu
erschließen.
7. Durch den Unterricht in der Glaubenslehre und in der Sittenlehre sind die
Schülerinnen der oberen Klassen, die im reiferen Alter selbst nach geschlossener Er—
kenntnis verlangen, zum rechten Verständnis der wichtigsten Lehren der evangelisch—
lutherischen Kirche und zur Wertschätzung der letzteren zu führen. Aller ihr Ver—
ständnis übersteigender und ihr christliches Leben nicht fördernder Stoff und unnötige
Systematik sind fernzuhalten.
8. Auf allen Stufen ist nach festzustellendem Plane eine mäßige Anzahl von
Bibelsprüchen und Liedern zu behandeln und einzuprägen. Dabei kommt besonders
in Betracht, inwieweit Sprüche und Liedstrophen den religiös-sittlichen Bedürfnissen
entsprechen, einer wichtigen Heilstatsache oder religiösen Erfahrung oder dem wesent-
lichen Inhalte einer Unterrichtseinheit einen besonders angemessenen Ausdruck ver-
leihen, und inwieweit die innere Aneignung von den Schülerinnen vollzogen werden
kann. In der Auswahl und Verteilung der Kirchenlieder ist möglichst Anschluß an das
Kirchenjahr und den Gesangunterricht herzustellen. Bei ihrer Behandlung in den
bberen Klassen sind Züge aus dem Leben ihrer bedeutendsten Dichter zu geben.
9. Die gelernten Sprüche und Liedstrophen sind bis in die obersten Klassen
hinauf öfter zu wiederholen und im Unterrichte sowie bei den Andachten zu verwerten.
10. Schließlich muß erwartet werden, daß der Religionsunterricht von dem in
der Schule herrschenden Geiste unterstützt und daß auch in anderen Fächern dazu
beigetragen werde, die Einheit der religiös-sittlichen Bildung der Schülerinnen zu
wahren und zu fördern.
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