Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Nr. 22. Bekanntmachung, 
die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats 
betreffend; 
vom 1. April 1910. 
Das Ministerium des Innern hat für das laufende Jahr die Erhebung von 
Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats gemäß dem Gesetze 
vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 98) genehmigt und deren Höhe nach 
Gehör des Landeskulturrats auf 
!/2 Pfennig 
von jeder beitragspflichtigen Grundsteuereinheit festgesetzt. 
Diese Beiträge sind mit dem zweiten diesjährigen Grundsteuertermine zu 
entrichten. 
Dresden, am 1. April 1910. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Seifert. 
Nr. 23. Verordnung, 
eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; 
vom 9. April 1910. 
W, Friedrich August, ven GO T# Gnaden könig 
von Sachsen usw. usw. usw. 
verkünden hiermit, daß Wir auf grund der Bestimmung in 3 63 unter Nr. 14 der 
Verfassungsurkunde 
den Rittergutsbesitzer Dr. phil. Arthur Becker auf Kötteritzsch 
zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt haben.
	        
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