Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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E. 
Zulässige Beanspruchungen. 
— — 
Die Größtwerte der Beanspruchungen dürfen nur dann gewählt werden, wenn sichere 
Festigkeitsnachweise erbracht und Berechnungen vorgelegt werden, die die stärksten auf- 
tretenden Belastungen in ungünstigster Stellung voraussetzen, und wenn eine eingehende 
Beaufsichtigung während des Baues gesichert erscheint. 
àa) Baugrund. kg/gem 
Guter Baugrund (trocken und fest gelagert, von vorwiegend kieshaltiger Be- 
schaffenhettitththtt)))) . . ... 2,5—5,0 
Die Wahl höherer Pressungen als 4 kg/dem ist nur nach besonderem 
Nachweis auf Grund von Belastungsversuchen des betreffenden Baugrundes 
zulässig. 
Feinsandiger Baugnd) 1,5—2,5 
b) Holz. 
Eichenholz auf Zug. ... ... ...... 100—120 
Druck in der Faserrichtung... .... . .. 70—90 
OD -rechtwinklig zur Faserrichtgng .. . . .. 30—50 
= Biegreeggg 100—120 
- Schub in der Faserrichtung... .... . .. 15—20 
- -rechtwinkligzurFaserrichtung 30-—50 
Nabelholzauqug.......................... 80—100 
-DruckinderFaserrichtung................ 50—60 
-rechtwinklig zur Faserrichtng 20—30 
Biegung.... ... .. 80—100 
-Schub in der Faserrichntnngnn 10—15 
- rechtwinklig zur Faserrichtung... . 20—30 
Stützen müssen mit Sfacher Sicherheit knicksicher sein und sind unter 
Annahme gelenkiger Lagerung der Enden mit E = 100 000 kg/dem nach 
der Eulerschen Formel (J in em", P in t, 1 in m) zu berechnen 
Iwin = 80 P 72. 
Dasselbe gilt für gedrückte Fachwerkstäbe, die an beiden Knoten des 
berechneten Feldes gestoßen sind. Reicht dagegen ein gedrückter Fachwerk- 
stab ohne Stoß über mehrere Felder, so genügt 
JImin = 64 P .#2.
	        
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