Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Dritter Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des 
Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen 
Stellen (G.= u. V.-Bl. 1908 S. 138). 
In Abschnitt 
III. Ministerium des Innern 
sind folgende Berichtigungen vorzunehmen. 
In Ziffer ist statt zu setzen: 
3 *Bureauassistent, abwechselnd *Bureauassistenten, zur Hälfte 
5, 6, 15 Bureauassistent Sekretär 
Bureauassistenten, zur Hälfte PBureauassistent, abwechselnd 
Sekretär, abwechselnd *Sekretäre, zür Hälfte 
8 Erpedient, *Bureauassistenten, einer zu— 
Bureauassistent, zugleich gleich Kassenverwalter, zur 
Kassenverwalter, abwechselnd Hälfte 
18 Zivilvorschmieder Hufbeschlaglehrmeister 
19 Impfinstitut Staatliche Lyomphanstalt 
25 Baugewerkenschulen Bauschulen 
29 Möckern Leipzig-Möckern. 
In der Spalte 4 sind die folgenden Bemerkungen anzubringen, und zwar 
bei Ziffer 1 hinter „Diener“: 
Werden in der Regel aus etatmäßig angestellten und bewährten Unter- 
beamten nachgeordneter Behörden entnommen; 
bei Ziffer 26 hinter „Aufseher“": 
Besonderes Erfordernis ist genaues Vertrautsein mit der heimischen 
Textilindustrie und gut entwickelter Unterscheidungssinn für die einzelnen 
Arten der Sammlungsgegenstände; 
bei Ziffer 28 hinter „Stationsverwalter“: 
Erforderlich ist landwirtschaftliche oder gärtnerische Vorbildung; 
bei Ziffer 30 hinter „Amtsbruchmeister“: 
Verlangt wird eine durch mehrjährige Tätigkeit im Steinbruche an- 
geeignete Berufskenntnis; 
bei Ziffer 2, 5, 9, 12, 18, 22, 24, 25, 26, 29 und 33 bezüglich der Heizer-, Maschi- 
nisten= und Maschinenwärterstellen, sowie
	        
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