Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Gesetz-  und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen.

17.  Stück  vom  Jahre  1911.

Inhalt:  Nr.  73.  Bekanntmachung,  einen  Nachtrag  zur  Verwaltungsordnung  der  Staatseifenbahnen  betr.

S.  251.  —  Nr.  74.  Verordnung,  die  Beförderung  von  Petroleum  in  Kastenschiffen  auf  der  Elbe  betr.
S.  252.  —  Nr.  75.  Verordnung  zur  Abänderung  der  Verordnung,  die  Sicherung  der  Theater,  Zirkusgebäude,
  öffentlichen  Versammlungsräume  und  Warenhäuser  gegen  Feuersgefahr  betr.;  vom  1.  Juli  1909.
S.  254.  —  Nr.  76.  Verordnung  über  die  Einrichtung,  den  Geschäftsgang  und  das  Verfahren  des  Landesversicherungsamtes.

  S.  255.  —  Nr.  77.  Verordnung,  betr.  die  Gebühren  der  Rechtsanwälte  im  Verfahren
  vor  dem  Landesversicherungsamte.  S.  262.

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Nr.  73.  Bekanntmachung,

einen  Nachtrag  zur  Verwaltungsordnung  der  Staatseisenbahnen
betreffend;
vom  16.  November  1911.

Zur  Verwaltungsordnung  der  Königlich  Sächsischen  Staatseisenbahnen  vom
16.  November  1909  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  618  flg.)  wird  folgender

Nachtrag
mit  sofortiger  Gültigkeit  erlassen:

1.  In  §  2  Absatz  1  Punkt  m  werden  die  Worte  „die  Gewährung  von  außerordentlichen
  Belohnungen  und  einmaligen  Unterstützungen,  soweit  diese  im  Laufe
eines  Jahres  für  dieselbe  Person  den  Betrag  von  300  .M  übersteigen“  gestrichen.

2.  Die  Punkte  n  und  o  von  §  2  Absatz  1  werden  gestrichen.  Die  Punkte  p,  ,

r,  s,  t,  u  und  v  ebendaselbst  erhalten  die  Bezeichnung  n,  o,  p,  d,  r,  §s  und  t.

3.  §#2  Absatz  1  Punkt  u  (neus)  erhält  am  Schlusse  von  dem  Worte  „desgleichen“
ab  folgende  Fassung:  „desgleichen  zur  Verfügung  über  das  im  Enteignungsverfahren
erworbene  Land  sowie  über  Grundstücke,  die  auf  Grund  eines  genehmigten  Enteignungsplanes

  freihändig  erworben  worden  sind,  bis  zum  Abschluß  des  Enteignungsverfahrens“.


 

Ausgegeben  zu  Dresden,  den  31.  Dezember  1911.  41