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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
17. Stück vom Jahre 1911.
Inhalt: Nr. 73. Bekanntmachung, einen Nachtrag zur Verwaltungsordnung der Staatseifenbahnen betr.
S. 251. — Nr. 74. Verordnung, die Beförderung von Petroleum in Kastenschiffen auf der Elbe betr.
S. 252. — Nr. 75. Verordnung zur Abänderung der Verordnung, die Sicherung der Theater, Zirkusgebäude,
öffentlichen Versammlungsräume und Warenhäuser gegen Feuersgefahr betr.; vom 1. Juli 1909.
S. 254. — Nr. 76. Verordnung über die Einrichtung, den Geschäftsgang und das Verfahren des Landesversicherungsamtes.
S. 255. — Nr. 77. Verordnung, betr. die Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren
vor dem Landesversicherungsamte. S. 262.
P
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Nr. 73. Bekanntmachung,
einen Nachtrag zur Verwaltungsordnung der Staatseisenbahnen
betreffend;
vom 16. November 1911.
Zur Verwaltungsordnung der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen vom
16. November 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 618 flg.) wird folgender
Nachtrag
mit sofortiger Gültigkeit erlassen:
1. In § 2 Absatz 1 Punkt m werden die Worte „die Gewährung von außerordentlichen
Belohnungen und einmaligen Unterstützungen, soweit diese im Laufe
eines Jahres für dieselbe Person den Betrag von 300 .M übersteigen“ gestrichen.
2. Die Punkte n und o von § 2 Absatz 1 werden gestrichen. Die Punkte p, ,
r, s, t, u und v ebendaselbst erhalten die Bezeichnung n, o, p, d, r, §s und t.
3. §#2 Absatz 1 Punkt u (neus) erhält am Schlusse von dem Worte „desgleichen“
ab folgende Fassung: „desgleichen zur Verfügung über das im Enteignungsverfahren
erworbene Land sowie über Grundstücke, die auf Grund eines genehmigten Enteignungsplanes
freihändig erworben worden sind, bis zum Abschluß des Enteignungsverfahrens“.
Ausgegeben zu Dresden, den 31. Dezember 1911. 41