— VIII
Tag
Ausstellung.
der
Ausgabe.
Inhalt.
Stück.] Nr
Seite.
14. Nov.
16.
18.
24.
24.
27.
29.
30.
4. Dez.
9. Dez.
10. Dez.
15. Dez.
16.Dez.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
31. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
31.,Dez.
14. Dez.
14. Dez.
14. Dez.
31. Dez.
21. Dez.
21. Dez.
Kirchengesetz, die anderweite Festsetzung des Mindestbetrags des
kirchendienstlichen Einkommens der Kirchschullehrer
und anderer mit dem Kirchendienste beauftragter Personen
Bekanntmachung des Finanzministeriums, einen Nachtrag zur
Verwaltungsordnung der Staatseisenbahnen
Verordnung des Gesamtministeriums, die Verleihung des Ent-
eignungsrechtes wegen Herstelung einer vollspurigen
Nebenbahn von Limbach (S.) nach Oberfrohna betr.
Bekanntmachung des Finanzministeriums, die Eröffnung des
Betriebes auf der Reststrecke Mertitz—Gärtitz der
schmalspurigen Nebeneisenbahn Wilsdruf'f—= Döbeln
die Abmessungen der nicht mit eigener Triebkraft ausge-
rüsteten Schiffe auf der Elbe
Bekanntmachung sämtlicher Ministerien und der General-
direktion der Königlichen Sammlungen,
der den Militäranwärtern und den Inhabern des An-
stellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vor-
behaltenen Stellen bbbttttttr. l
Verordnung der Ministerien des I Innern und der Finanzen über
.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Vornahme einer
Statistik der gewerbsmäßigen Stellenvermittler betr. #
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die
Beförderung von Petroleum in Kastenschiffen auf der
Elbe betr.
Verordnung sämtlicher Ministerien, die Allgemeinen Vor-
schriften für das Staatsrechnungswesen des König-
reichs Sachsen (A. R. V.) bbtrtr.
Verordnung des Justizministeriums, das Dienstalter der
Richter brrrrr.
Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben
im Jahre 1912 brrrrr.
Verordnung des Ministeriums des Innern zur Abänderung der
Verordnung, die Sicherung der Theater, Zirkusgebäude,
öffentlichen Versammlungsräume und Warenhäuser gegen
Feuersgefahr betreffend, vom 1. Juli 1909
Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, das Staatsschuldbuch
betr.
Verordnung des Finanzministeriums über das Inkrafttreten des I
Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, das Staatsschuld--
buch betr., vom 15. Dezember 1911
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