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4. Untersuchung der Bauchhöhle.
8 13.
(1) Bei der Untersuchung der Bauchhöhle und der in ihr gelegenen Organe ist
eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um den Zusammenhang der Teile möglichst
wenig aufzuheben und kein Organ unbeachtet zu lassen. Es empfiehlt sich folgende
Reihenfolge: Netz und Bauchfell der Bauchwand, Leer- und Hüftdarm, kleiner
Grimmdarm, Blind- und großer Grimmdarm, Gekröse nebst Lymphknoten, Milz,
Zwölffingerdarm und Magen, Gallengang, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren,
Nebennieren und Harnleiter, Harnblase, Geschlechtsteile (beim männlichen Tiere:
Vorsteherdrüse, Samenblase, Hoden, Samenstrang, Rute und Harnröhre; beim
weiblichen Tiere: Eierstöcke, Muttertrompeten, Gebärmutter und Scheide), Mastdarm,
Zwerchfell, große Gefäße, Muskeln und Knochen der Wirbelsäule und des Beckens.
(2) Wenn größere Veränderungen in der Verbindung und dem Zusammenhange
der in der Bauchhöhle gelegenen Organe eingetreten sind, so ist es zulässig, die Organe
im Zusammenhange herauszunehmen und außerhalb des Körpers weiter zu unter—
suchen. Aber auch in diesen Fällen empfiehlt es sich, diejenigen Organe, die sich ohne
Schwierigkeiten erreichen lassen, in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu prüfen,
um dadurch den Rest der Organe, die im Zusammenhang auszulösen sind, möglichst
zu verkleinern.
1. Pferd.
1. Die beiden linken Lagen des großen Grimmdarms und der kleine Grimm—
darm (Mastdarm) sind aus der Bauchhöhle herauszunehmen. Die ersteren sind an
die rechte und der letztere an die linke Seite des Kadavers zu legen. Dann sind Leer—
und Hüftdarm zu untersuchen. Der Untersuchung geht die Prüfung des Gekröses
mit seinen Lymphgefäßen und Lymphknoten voraus. Dann ist die äußere Beschaffen—
heit der genannten Darmteile (Farbe, Ausdehnung und sonstiges Verhalten) zu
bestimmen. Der Leerdarm ist an seiner Ursprungsstelle aus dem Zwölffingerdarme
zweimal zu unterbinden und zwischen beiden Unterbindungen abzuschneiden. Dann
sind Leer- und Hüftdarm längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen und der
Hüftdarm eine Handbreit vor der Hüftblinddarmöffnung abzuschneiden. Nach der
Herausnahme sind beide Darmteile an der Ansatzstelle des Gekröses mit Hilfe einer
Darmschere aufzuschlitzen. Ferner ist der kleine Grimmdarm in die Bauchhöhle zurück—
zunehmen, sein Gekröse mit den Lymphknoten und Lymphgefäßen zu untersuchen
und seine äußere Beschaffenheit zu bestimmen. Der kleine Grimmdarm ist dann
vom Mastdarm abzuschneiden und längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen.
Die Übergangsstelle zwischen dem großen und kleinen Grimmdarm ist zu unterbinden