Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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(2) Über die Offnung der Schädelhöhle und die etwaige Einsendung des Kopfes 
an eine Untersuchungsstelle bestimmt die Landesregierung. 
3. Rotz. 
8 22. 
Es hat eine genaue Untersuchung der ganzen Körperoberfläche und besonders 
der schon von außen sichtbaren oder zu vermutenden krankhaften Stellen der Haut 
und Unterhaut einschließlich der zugehörigen Lymphgefäße und Lymphknoten stattzu— 
finden. Sodann ist die Schleimhaut der Nasenhöhle, des Schlundkopfs, des Kehl— 
kopfs und der Luftröhre zu untersuchen. Weiter folgt die Untersuchung der am Kopfe 
und Halse gelegenen Lymphknoten und der Lungen mit ihren Lymphknoten. Endlich 
ist der Zustand der Milz, der Leber, des Herzens und der Muskeln zu ermitteln. 
4. Maul= und Klauenseuche. 
8 23. 
Sollte zur Feststellung der Maul- und Klauenseuche die Zerlegung eines Tieres 
erforderlich sein, so ist die Haut an der Krone der Klauen, an den Ballen, im Klauen— 
spalt und an der hinteren Fläche der Zehenglieder sorgfältig zu untersuchen. Ferner 
ist zu ermitteln, ob die Zitzen des Euters erkrankt sind. Weiter ist die Beschaffenheit 
des Flotzmauls oder der Rüsselscheibe festzustellen. Dann wird die Schleimhaut des 
Maules und bei jüngeren Tieren auch diejenige der vier Magenabteilungen und des 
Darmes geprüft. Schließlich ist auch noch eine Untersuchung des Herzens und der 
großen drüsigen Organe (der Leber und der Nieren) vorzunehmen. 
5. Lungenseuche. 
8 24. 
Nach Offnung der Brusthöhle sind der etwaige ungewöhnliche Inhalt, die Be— 
schaffenheit des Brustfells und der Ausdehnungszustand der Lungen festzustellen. 
Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, wird die Oberfläche betrachtet 
und auf das Vorhandensein entzündlicher Ausschwitzungen geprüft. Dann werden 
Farbe und Festigkeit der einzelnen Lungenteile bestimmt und schließlich große glatte 
Einschnitte gemacht, um die innere Beschaffenheit der Lungen zu ermitteln. Bei der 
Untersuchung der Schnittflächen ist das Verhalten des zwischen den Läppchen ge— 
legenen Gewebes, der Lungenbläschen, der Lymphgefäße und Lymphknoten zu be— 
achten. Auch der Inhalt der Luftröhrenäste und die Beschaffenheit der Schleimhaut 
sowie das Verhalten der Blutgefäße sind anzugeben.
	        
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