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über den Vorbereitungsdienst der Kandidaten des höheren Schulamtes aufgestellt
und macht sie nachstehend unter A und B hierdurch öffentlich bekannt.
Dresden, den 21. Mai 1912.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. Beck.
Graf.
A.
Bestimmungen über die Einrichtung pädagogischer Seminare an den höheren
Unterrichtsanstalten.
d* 1. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts bestimmt die
höheren Unterrichtsanstalten, an denen pädagogische Seminare zur Ausbildung der
Kandidaten des höheren Schulamtes für ihren Beruf errichtet werden. In der Regel
dienen dazu Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen, ausnahmsweise auch
Realschulen, für Kandidatinnen Studienanstalten, ausnahmsweise auch höhere
Mädchenschulen.
§ 2. Die Seminare zerfallen nach den Lehrfächern, in deren Unterricht sie die
Kandidaten vorzugsweise einführen, in altsprachliche, neusprachliche, mathematische
und naturwissenschaftliche. Die Seminare an den Studienanstalten und höheren
Mädchenschulen nehmen Kandidatinnen ohne Unterschied der Lehrbefähigungen auf.
Ein Seminar wird in der Regel mit sechs Kandidaten besetzt.
8 3. Leiter eines Seminars ist der Rektor (Direktor) der Anstalt; ihm werden
zur Unterstützung mehrere Mitglieder der Lehrerschaft beigegeben, die vom Mini-
sterium ernannt werden. Die von den Seminarlehrern zu übernehmenden Ob-
liegenheiten bestimmt der Seminarleiter.
Leiter und Lehrer eines Seminars erhalten für ihre Mühwaltung außer einer
mäßigen Entlastung in ihrer übrigen Amtstätigkeit eine angemessene Vergütung
aus der Staatskasse.
§ 4. Mit jedem Seminar ist eine Bibliothek verbunden, welche die pädagogische
Literatur der Anstaltsbibliothek für die Bedürfnisse des Seminars ergänzt. Das
Ministerium stellt jedem Seminar jährlich eine bestimmte Summe für die Bibliothek
zur Verfügung.