Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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e) im Falle der Minderjährigkeit eine Erlaubnisbescheinigung des Vaters oder 
sonstigen gesetzlichen Vertreters, 
᷑) ein Ausweis über die Staatsangehörigkeit, 
8) eine von dem Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung des bis- 
herigen Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort, 
religiöses Bekenntnis, persönliche Verhältnisse (auch gegenwärtigen Stand 
und Wohnort des Vaters), Bildungsgang und etwa bekleidete öffentliche oder 
nicht öffentliche Stellungen (Ort und Dauer derselben) 
Aufnahme- 85. Uber die Aufnahme der Bewerber in den Lehrgang entscheidet der Direktor 
prüfung. der Turnlehrerbildungsanstalt auf Grund einer Aufnahmeprüfung nach der Zahl der 
verfügbaren Plätze (8 2). 
In dieser Prüfung hat der Bewerber bestimmte Ubungen auszuführen, deren 
Verzeichnis jederzeit vom Direktor erhältlich ist. 
Für die im Lehrgange für Studierende in Leipzig vorbereiteten Bewerber wird 
Anfang Juli unter Leitung des Direktors der Turnlehrerbildungsanstalt eine Prüfung 
in Leipzig abgehalten, die als Aufnahmevrüfung für den Abschlußlehrgang in Dres- 
den gilt. 
Die in § 3 Absatz 3 genannten Bewerber haben außer der Prüfung in der Turn- 
fertigkeit, sofern nicht das Ministerium eine ausgedehntere Vorprüfung hinsichtlich 
ihrer allgemeinen Vorbildung anordnet, unter Aufsicht eine schriftliche Prüfung ab- 
zulegen, die in Fertigung eines Aufsatzes und freier Wiedergabe eines vorgelesenen 
Abschnittes besteht. 
Unterrichts- § 6. Der Unterricht umfaßt: 
fächer. a) an wissenschaftlichen Fächern: Systematik; Pädagogik und Fachmethodik; Ge- 
schichte und Literatur des Turnens mit besonderer Berücksichtigung der neueren 
Erscheinungen auf dem Gebiete der Leibesübungen; Anatomie und Physio- 
logie mit Gesundheitspflege; Unterweisungen über die erste Hilfeleistung bei 
etwaigen Unfällen; Gerätkunde; 
b) an Fertigkeiten: Frei-, Ordnungs-, Handgerät= und Gerätübungen, ferner 
volkstümliche Ubungen und Spiele für das Schulturnen nach den Bedürfnissen 
der verschiedenen Altersstufen und Geschlechter und unter Berücksichtigung der 
Behandlungsweise des Ubungsstoffes für das Vereinsturnen; Hieb= und Stoß- 
fechten, Schwimmen, Singen; 
Jc) regelmäßige Lehrübungen. 
Außerdem finden statt: Besuch von verschiedenen höheren Schulen und Volks- 
schulen während des Turnunterrichtes sowie von Turnvereinen und öffentlichen
	        
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