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Systematik . . . . . .. 2 Stunden,
Pädagogik und Fachmethodik 3 —
Lehrübungen (für jede Abteilung) 2 —
Geschichte und Literatur des Turnens ... 2 —
Anatomie, Physiologie und Gesundheitspflege .. —
Gerätkunde . 1
Turnen und Spielen 1 —
Fechten 2
Schwimmen 2
Singen 1 O
Summe: 36 Stunden
Eine Ubersicht über die Verteilung der Unterrichtsfächer und Stunden auf die
einzelnen Lehrer sowie der Stundenplan sind vor Beginn des Lehrganges dem Mi-
nisterium zu überreichen.
§ 19. Der Unterricht findct an sämtlichen Vormittagen und an etwa 3 Nach-
mittagen der Woche statt.
Die vorgeschriebenen Lehraufgaben sind gewissenhaft einzuhalten; dabei ist aber
nicht sowohl auf die Fülle des Stoffes, als auf zweckmäßige Durcharbeitung der
Hauptsachen und auf Förderung der Selbsttätigkeit der Teilnehmer am Lehrgange
das Schwergewicht zu legen.
Die in den einzelnen Lehrstunden behandelten Gegenstände sind von Stunde zu
Stunde in ein Lektionsbuch einzutragen.
§ 20. Die Teilnehmer sind zum regelmäßigen Besuche der Lehr- und Ubungs-
stunden und zur Teilnahme an allen zu ihrer Ausbildung getroffenen Veranstaltungen,
wie Turnfahrten, Besuch von Schulen usw., sowie zu gewissenhafter Beachtung der
zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder sonst aus erziehlichen oder gesundheitlichen
Gründen getroffenen Anordnungen verpflichtet.
Auch hinsichtlich der Kleidung haben sie den Anweisungen des Direktors der
Turnlehrerbildungsanstalt nachzukommen.
§21. Vor Schluß der Ausbildungszeit sind über die Leistungen der Teilnehmer
in allen Fächern Einzelzensuren festzustellen und in eine Liste einzutragen. Die
Zensuren sind nach den 4 Graden: Sehr gut (1), gut (11), genügend (III) und un-
genügend (IV) mit den Zwischenstufen Ib, II a, II b, III a und III (kaum ge-
nügend, zu erteilen.
Unterrichts-
betrieb,
Lektionsbuch.
Pflichten der
Teilnehmer.
Zensur-
erteilung.