Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

Muster A. 
Verzeichnis 
der von den Mitgliedern der Bullenhaltungs-Genossenschaft 
zu 
am 
gehaltene: 
Kühe und über ein Jahr alten Kalben. 
Ausfgenommen nach Maßgabe des §0 des Gesetzes, die Unterhaltung und Körung der Zuchtbullen 
betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1913, sowie der §§ 10 und 11 der 
Ausführungsverordnung hierzu vom gleichen Tage. 
Der Ausschuß. 
N. J. 
Vorsitzender. 
  
  
  
  
Zahl der Kühze 
Fort- . 
Ortslisten- , . ». ..·» und 
laufende 5 Name des Viehbesitzers » .»,». Rasse Bemerkungen 
Nr Nr. über ein Jahr 
alten Kalben 
  
  
  
  
  
Dieses Verzeichnis wird mit dem Vermerk abgeschlossen, daß es in der Zeit vom 
bis mit dem zur Einsicht der beteiligten Viehbesitzer ausgelegen hat. Einsprüche 
sind nicht * I t 
lb zu Nr. erfolgt. 
, den 19
	        
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