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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
10. Stück vom Jahre 1913.
Inhalt: Nr. 42. Bekanntmachung über die Errichtung einer Nebeneichstelle in Olsnitz i. V. S. 163. —
Nr. 43. Verordnung, Abänderung einiger Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosften der Mit-
glieder der Bezirks= und Kreis-Körkommissionen vom 18. Januar 1898 betr. S. 164. — Nr. 44. Ver-
or dnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes wegen Einrichtung eines Luftschiffhafens in Dresden betr.
S. 167. — Nr. 45. Verordnung, die Königlich Sächsische Landeskriminalpolizei betr. S. 167. — Nr. 46.
Verordnung zur weiteren Abänderung der zum Einkommensteuergesetze vom 24. Juli 1900 erlassenen
Ausführungsverordnung. S. 168. — Nr. 47. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der
vollspurigen Nebeneisenbahn Limbach (Sa.) — Oberfrohna betr. S. 169.
Nr. 42. Bekanntmachung
über die Errichtung einer Nebeneichstelle in Olsnitz i. V.;
vom 10. Juni 1913.
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung, die Ausführung der Maß- und Gewichts—
ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Mai 1908 betreffend, vom 1. April 1912
(G.= u. V.-Bl. S. 44) wird hiermit bekannt gegeben, daß in der Stadt Olsnitz i. V.
eine Nebeneichstelbe mit der Ordnungszahl 32 errichtet worden ist und daß
dieser Nebeneichstelle die Befugnisse zur Eichung von
Längenmaßen,
Flüssigkeitsmaßen und Meßwerkzeugen für Flüssigkeiten,
Fässern,
Hohlmaßen und Meßwerkzeugen für trockene Gegenstände,
Handels-Gewichten und
Handels-Wagen bis einschließlich 3000 kg sowie Wagen für Reisegepäck und
Stückgüter im Verkehre der Eisenbahn und für Postpäckereien ohne an-
gegebenen Wert
erteilt worden sind.
Dresden, am 10. Juni 1913.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum v. Eckstädt. Klotsche.
Ausgegeben zu Dresden, den 30. Juni 1913. 24