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Geseh- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1913.
Inhalt: Nr. 48. Verordnung über die Geschäftsordnung des Landesgesundheitsamtes. S. 171. — Nr. 49.
Verordnung, die allgemeinen Kirchenkollekten betr. S. 176. — Nr. 50. Bekanntmachung über die
Beistandsleistung in Fürsorge-Erziehungsangelegenheiten und über die Erstattung der entstehenden Kosten
S. 181. — Nr. 51. Bekanntmachung über das hilfsärztliche Externat. S. 182. — Nr. 52. Ver
ordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betr. S. 186. — Nr. 53. Veror dnung, die
Bildung von Kircheninspektionen in den Vierstädten der Oberlausitz betr. S. 186. — Nr. 54. Bekann-
machung der Orte, in denen für die Gehaltsnachweisungen der Dienst= und Anstellungsbehörden Karten an
Stelle der Listen zu verwenden sind. S. 187. — Nr. 55. Bekanntmachung, die Telegraphenordnung
für das Deutsche Reich vom 16. Juni 1904 betr. S. 188. — Nr. 56. Bekanntmachung, Anderung der
Landwehrbezirkseinteilung für das Königreich Sachsen betr. S. 192. — Nr. 57. Bekanntmachung zum
Gesetze vom 16. Juni 1910 über das höhere Mädchenbildungswesen. S. 194. — Berichtigung. S. 194.
Nr. 48. Verordnung
über die Geschäftsordnung des Landesgesundheitsamtes;
vom 24. Juni 1913.
Nach §#19 der Verordnung über die Errichtung eines Landesgesundheitsamtes
vom 20. Mai 1912 (G.= u. V.-Bl. S. 269) hat sich das Landesgesundheitsamt die
nachstehende Geschäftsordnung gegeben, die von dem Ministerium des Innern
genehmigt worden ist.
Soweit die Bestimmungen in § 13 dieser Geschäftsordnung über die Bildung
von Prüfungsausschüssen von Vorschriften abweichen, die in früheren Verordnungen
des Ministeriums des Innern enthalten sind, werden letztere hiermit für erledigt
erklärt.
Dresden, den 24. Juni 1913.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Dietze.
Ausgegeben zu Dresden, den 19. Juli 1913. 25