Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

— 307 — 
Geseh- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
13. Stück vom Jahre 1913. 
  
Juhalt: Nr. 66. Verordnung über Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen sowie über 
Lagerung von Kalziumkarbid (Azetylen -Verordnung). S. 307. 
Nr. 66. Verordnung 
über Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen sowie über 
Lagerung von Kalziumkarbid (Azetylen-Verordnung) 
vom 22. Juli 1913. 
Auf Grund einer neuen Vereinbarung der verbündeten Regierungen wird über 
die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen sowie über 
die Lagerung von Kalziumkarbid unter Aufhebung der Verordnung vom 13. Mai 
1905 (G.= u. V.-Bl. S. 156) Folgendes bestimmt: 
§ 1. Wer Azetylen herstellen und verwenden oder wer Kalziumkarbid lagern 
will, hat dies unbeschadet der Bestimmungen in § 30 dieser Verordnung spätestens 
bei der Inbetriebsetzung der Anlage der Polizeibehörde des Ortes anzuzeigen, 
an dem der Betrieb stattfinden soll, in Städten mit Revidierter Städteordnung dem 
Stadtrate, im übrigen der Amtshauptmannschaft. Daneben sind die Verkäufer von 
Azetylenanlagen verpflichtet, der vorbezeichneten Behörde spätestens bei der Ab- 
lieferung der Apparate diejenigen Personen zu bezeichnen, die Azetylenanlagen zum 
Zwecke der Herstellung von Azetylen erwerben. 
Mit der ersteren Anzeige sind zwei genaue Beschreibungen und zwei deutliche 
Schnittzeichnungen der Apparate mit eingetragenen Maßen sowie bei nicht im Freien 
aufzustellenden, feststehenden Apparaten zwei deutliche Baurisse und Lagepläne des 
Aufstellungsraums vorzulegen. Aus den Lageplänen müssen alle im Umkreise von 
mindestens 5 Meter um die Azetylenanlage liegenden Gebäude oder Räume nebst 
deren Tür= und Fensteröffnungen ersichtlich sein. Die Beschreibung muß die Ein- 
richtung und die Betriebsweise des Apparats sowie die Art der Reinigung des Gases, 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 8. August 1913. 42 
Anzeigepflicht) 
für Azetylen- 
anlagen und 
Kalzium- 
karbidlager.
	        
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