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Bei besonderen, vom Entwicklerraume getrennten Gasbehältern muß das Zurück—
treten von Gas in den Entwickler durch einen Wasserabschluß verhindert werden, der
durch den im Gasbehälter herrschenden Druck nicht störend beeinflußt werden darf.
Die Zurückleitung von Gas in den Entwickler zwecks Entschlammung unter Druck
wird durch diese Bestimmung nicht betroffen.
9. Der Gasbehälter muß mit einem Abzugsrohre (Sicherheitsrohre) versehen
sein, das das Abströmen des Gases bewirkt, sobald der Gasbehälter nicht mehr auf—
nahmefähig ist und der Gasdruck nahe an die durch die Höhe des Wasserabschlusses
bedingte Grenze steigt. Vorrichtungen zur Absperrung des Abzugsrohrs dürfen nicht
angebracht werden. Die Führung des Abzugsrohrs muß den Vorschriften des 88
der Verordnung entsprechen. Die Weite des Sicherheitsrohrs muß bei Gasbehältern,
denen das Gas vom Entwickler durch eine Rohrleitung zugeführt wird, mindestens
der Weite der Rohrleitung entsprechen.
Die Anbringung des Abzugsrohrs ist nicht erforderlich, wenn der Entwickler mit
einem solchen versehen ist, sofern dadurch gleichzeitig überschüssiges Gas aus dem Gas-
behälter abgeführt werden kann, sowie bei Aufstellung von Gasbehältern im Freien.
10. Es ist dafür zu sorgen, daß das Gas für den Verwendungszweck hinreichend
trocken in die Leitung gelangt.
C. Reiniger.
11. Bei allen Azetylengasentwicklungsapparaten muß in zuverlässiger Weise
dafür gesorgt sein, daß das Gas in technisch reinem Zustande, d. h. hinreichend frei
von Phosphorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und dergleichen in die
Gebrauchsleitung gelangt. Die Art der Reinigung ist in der vor der Inbetriebsetzung
des Apparats der Ortspolizeibehörde vorzulegenden Beschreibung anzugeben. Reiniger
sind in der Regel hinter dem Gasbehälter und, sofern mehrere Reiniger zur gleich-
zeitigen Benutzung angeordnet werden, derart anzuordnen, daß sie einzeln oder
gruppenweise ausgeschaltet werden können und daß das Gas im Reiniger gleichmäßig
verteilt wird.
Erforderlichenfalls (insbesondere bei getrennt vom Entwickler aufgestellten Gas-
behälter) ist der Apparat außer mit einer Reinigungsanlage noch mit einem Wäscher
zu versehen. Dieser kann zugleich als Wasserabschluß zwischen Entwickler und Gas-
behälter ausgebildet sein. Er muß Vorrichtungen erhalten, die das Nachfüllen von
Wasser während des Betriebs ermöglichen und einen zu hohen Flüssigkeitsstand
vermeiden lassen.
Azetylenanlagen für eine Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas müssen
mindestens mit einem besonderen Wäscher und zwei umschaltbaren Reinigungsanlagen
versehen werden.