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5. Sind hiernach die einzelnen Breiten der die Eichschichten nach oben und nach
unten begrenzenden Ebenen für die mittlere Abteilung festgestellt, so werden die Ab-
stände des Vorder= und Hinterschiffs von dem vorderen beziehungsweise hinteren
Querschnitt ermittelt. Zu diesem Zwecke wird das Lot in der Längenachse des Schiffes
sowohl in dem vordersten wie dem hintersten festen Punkte des Schiffskörpers, oder
wenn erforderlich an einem Ausleger frei spielend aufgehängt und bei der Aufnahme
der Abstände der Lotleine in den einzelnen Einsenkungsebenen ebenso verfahren, wie
oben für die Aufnahme der Abstände von den Seitenwänden des Schiffes ange-
geben ist.
Bei Schiffen mit Steven sind außerdem die Querbreiten der letzteren in der Leer-
ebene, der mittleren Einsenkungsebene und der oberen Eichebene zu messen. Bei
Fahrzeugen, welche vorn oder hinten nicht durch einen Steven abgeschlossen sind,
müssen die entsprechenden Querbreiten der an Stelle der Steven vorhandenen vor-
deren und hinteren Schiffsteile ermittelt werden. Ferner wird, wenn die Schiffs-
form es erfordert, für die obere Eichebene und die mittlere Einsenkungsebene noch
eine Zwischenbreite auf halber Länge dieser Ebenen im vorderen und hinteren Eich-
raum gemessen.
6. Wird die Aufnahme einzelner Breiten durch vorspringende Teile, wie Schaufel-
räder usw., an der Aufnahmestelle verhindert, so darf die Breitenmessung ausnahms-
weise an einer anderen, der vorgeschriebenen möglichst naheliegenden Stelle vor-
genommen werden. In solchen Fällen muß jedoch stets eine Berichtigung der aufge-
nommenen Maße, der Form des Schiffes entsprechend, erfolgen.
C. Berechnung des Flächeninhalts der einzelnen die Eichschichten
begrenzenden Ebenen.
1. Die Berechnungen sind in demselben Protokoll auszuführen, in welchem die
Maße verzeichnet sind (B. 1).
2. Jedes Protokoll ist nach Beendigung aller darin vorzunehmenden Berech-
nungen und Aufzeichnungen von der Eichbehörde zu unterzeichnen.
3. Alle Rechnungen sind mit 3 Dezimalstellen durchzuführen, und zwar ist die
dritte Dezimalstelle um 1 zu erhöhen, wenn die darauf folgende vierte Stelle 5 oder
mehr beträgt.
4. Die Berechnung der einzelnen Einsenkungsebenen erfolgt in nachstehender
Weise:
Bei der Leerebene werden die gemessenen Breiten vom Vorderteile des Schiffes
anfangend fortlaufend mit 1, 2, 3, 4, 5 usw. bezeichnet und der Reihe nach mit 1, 4, 2
7%
4, 2, 4 .. 4, 1 multipliziert. Die Summe dieser Produkte multipliziert mit dem