Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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Anlage 1. 
Schiffseichbehörde Eingetragen unter lfd. Vr. 
des Verzeichnisses der Eichungen und 
31 Eichprüfungen. 
Protokoll 
über die auf Grund der Eichordnung h.hn. erfolgte Eichung 
und die ausgeführten Eichprüfungen des nachstehend bezeichneten Schiffes. 
1. Schiffsgattung 
9. Material der Bordwände 
  
  
2. Schiffsname und Bezeichnung IO. - -Bodenstücke 
11. - -Spanten 
3. Heimatsort 12. Art der Eindeckunng. 
4. Erbauungszeit 13. Art und indizierte Pferdestärke der Maschine 
5. Erbauungs0cnrtt.... ν-— ·....................................· 
6. Name des Eigners. 14. Art und Zahl der Kessel, Arbeitsdruck 4 
7. Bauart 15. Größe der festen Kohlenbehälter 
8. Material des Bodens 
Anmerkung: Bei Ausfüllung des vorstehenden Vordrucks ist anzugeben unter: 
1. 
## se st 
— 
Ob Schrauben-, Seiten-, Hinterraddampfer, Schraubenschiff mit Verbrennungsmotor usw., Segelschiff, 
Schleppschiff, eventuell welche ortsübliche Bezeichnung wie: Oderkahn, Kurkahn, Lomme, Stevenkahn, 
Kaffenkahn, Kastenschute, Leichter usw. « 
Am Schiffe angebrachter Name und Bezeichnung, z. B. „Elise.“ „Kette 34.“. 
Monat und Jahr des ersten Zuwasserlaufens. 
Ob mit Kiel oder flachem Boden, Klinker oder Karveel. 
bis 11. Ob Holz, Eisen, Stahl. 
Ob mit festem Deck, mit loser Bedachung oder ohne Bedachung. 
Erkennungsmaße. 
Größte Länge über alles (Steuerruder nicht inbegriffen)n . ... m 
Größte Breite einschließlich der Scheuerleistkten::: m 
Senkrechter Abstand des festen Bordes von der obersten Marke: 
bei dem Tiefgangsanzeiger vorn rechtts m, vorn links m 
-- - in der Mitte rechts m, in der Mitte links m 
= "= hinten rehtts. m, hinten links m 
Grundmaße der Eichung. 
Die Leerebene liegt über dem Nullpunkt der Tiefgangsanzeiger: 
rechts m rechts m . rechts in 
vorn links Mitte links m hinten links m 
Leertiefe im Durchschnitt — — — m 
Höhe des Eichramm . ... m 
Die obere Eichebene liegt über den Nullpunkten der Tiefgangsanzeiger (Ladetiefe) im 
Durchschnitt....·.................................... m
	        
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