Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

— 491 — 
Ort: 
Steuerbezirk: 
F. 
Wehrbeitrags-Sollbuch. 
Dieses Buch enthält - Blätter. 
„, am 191. 
Königliche Bezirkssteuereinnahme. 
Bezirkssteuerinspektor. 
Der veranlagte Wehrbeitrag wird zum Betrage von 
Mark 
hiermit festgesetzt. 
  
Königliche Bezirkssteuereinnahme. 
Bezirksficuerinspektor. 
  
. Anmerkung. Das Sollbuch ist je nach dem Umfange zu broschieren oder in einfachen Pappband 
einzubinden sowie mit fortlaufenden Blattzahlen zu versehen.
	        
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