Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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VIII.  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen.

Anmerkung.  Stellen,  die  nur  im  Wege  des  Aufrückens  oder  der  Beförderung  erreicht
werden  können,  sind  mit  einem  *  bezeichnet.

a)  Mittlere  Beamte.

*  Zugführer  und  Oberpackmeister,

Materialienverwalteraspiranten  und  -diätare,  Materialienverwalter,

Stationsaspiranten  und  -diätare,  Stationsassistenten,  Bahnhofsverwalter,
  Bahnhofsvorsteher,  Oberbahnhofsvorsteher,  Gütervor--zu  zwei
steher,  Obergütervorsteher,  Kassenvorsteher,  Oberkassenvorsteher,  Dritteln,
7Eisenbahn-Betriebskontrolleure

Bureauaspiranten  und  -diätare,  nichttechnische  Bureauassistenten,  nichttechnische
  Betriebssekretäre#),  nichttechnische  Eisenbahnsekretäre
einschließlich  nichttechnische  Rechnungsrevisoren  und  Verkehrs=  zur  Hälfte.
kontrolleure,  Hauptkassenkassierer,

Materialienverwalter  I.  Klasse

b)  Unterbeamte.

 

Schaffner,  Packmeister,

Bahnsteigschaffner,

Weichensteller  einschließlich  Eisenbahngehilfen,  Stellwerksweichensteller,  Unterassistenten
  Bahnhofsaufseher,

Rottenführer,

Fahrkarten-=  und  Steindrucker,

Schirrmänner  und  Schirrmeister,

Lademeisteraspiranten  und  -diätare,  Lademeister,  Telegraphisten!).

IX.  Reichsmilitärgericht.

a)  Mittlere  Beamte.
Obersekretäre.  Sie  ergänzen  sich  in  der  Regel  aus  den  Militärgerichtsschreibern  bei
den  Oberkriegsgerichten  der  deutschen  Armee  und  der  Kaiserlichen  Marine.

b)  Unterbeamte.
Maschinist  und  Heizer.

 

f)Bewerbungen  um  die  Stellen  der  nichttechnischen  Betriebssekretäre  werden  nicht  mehr
angenommen.

)  Bewerbungen  um  die  Stellen  der  Lademeisteraspiranten,  Lademeisterdiätare,  Lademeister
und  Telegraphisten  werden  nicht  mehr  angenommen.