Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

— 549 — 
Anlage J. 
Die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Oberversicherungsamte . findet 
am . . . . . . . . . . . .. . . . . ... den . . . . . . . .. . . . . . . ... 19. . . . 
von . . . . . . UhKr bis Uhr . . 
statt. 
Sie haben Versicherte als Beisitzer zu wählen. 
Ihnen stehen . . Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in 
dem anliegenden Wahlumschlage verschlossen bei dem Versicherungsamte der 
Stadt 
  
„ abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie auf, eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum . . . . . . .. ... .... 19. . .. bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversiche— 
rungsordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
............ ,den............19.... 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rückseite der Aufforderung sind die §§ 12, 47 und 71 Abs. 3 RVO. sowie die Nummern 2, 
6, 13—15, 21 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken. Im § 47 der RVO ist das Wort „Versicherungs- 
amtes“ durch das Wort „Oberversicherungsamtes“ zu ersetzen. 
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