Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

364

No.  21001.

Bekauntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
  Mühldorf  betreffend.

Kl.  Staateministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  vom  Hentigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes,  einige  Bestimmungen
  über  die  Inhaberpapiere  betreffend,  vom  18.  März  1896,  sowie  der  Kgl.
Allerhöchsten  Verordnung  vom  gleichen  Tage  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  174  und
185)  der  Stadtgemeinde  Mühldorf  auf  Grund  der  Beschlüsse  der  Gemeinde-Collegien  vom
27.  März,  20.  April,  30.  Juli  und  28.  August  1897  und  des  staatsaufsichtlichen  Bescheides  des
k.  Bezirksamts  Mühldorf  vom  1.  Juli  1897  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  3½  iger
Schuldverschreibungen  auf  den  Juhaber  im  Gesammtnennwerthe  von  120  000  —K,  und  zwar:

Li#  A  84  Stück  zu  je  1000  J,

..  B  54  „  „  „  500  ,

„  C  40  „  „  „  200  J,

.  !)  10  „  „  „  100  ¼,
ausgestellt  vom  18.  August  1897  und  halbjährig  am  1.  Juni  und  am  1.  Dezember  verzinslich,
  ertheilt.

München,  den  10.  November  1897.

Frhr.  v.  Feiliizsch.

Nr.  22082.
Bekauntmachung,  den  Vollzug  des  land=  und  forstwirthschaftlichen  Unfallversicherungsgesetzes
betreffend

ressend.
K.  Staatsministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

In  Gemäßheit  des  §  52  des  land=  und  forstwirthschaftlichen  Unfallversicherungsgesetzes
vom  5.  Mai  1886  wird  bekannt  gegeben,  daß  mit  Wirkung  von  heute  ab  der  k  Regierungsassessor
  Dr.  Winterstein  vorübergehend  als  weiterer  Stellvertreter  des  Vorsitzenden
der  Schiedsgerichte

a)  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Berufsgenossenschaft  für  den  Regierungsbezirk
  Oberbayern,

b)  im  Geschäftsbereiche  der  Staatsforstverwaltung  für  den  gleichen  Regierungsbezirk
aufgestellt  worden  ist.

München,  den  17.  November  1897.

Dr.  rhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitsch.